Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee Referenznummer der Bekanntmachung: 73_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee
Die Betreiberschaft der Wohnanlage Europaallee 1 a-e in 37079 Göttingen wird ab dem 1.9.2021 für einen Zeitraum von 5 Jahren incl. Verlägerungsoption von 2 Jahren neu ausgeschrieben. Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für maximal 300 Bewohner*innen.
Gemeinschafts-, Sozial-und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiber*in eingesetzte Personal stehen ebenfalls zur Verfügung.
Der Leistungsumfang des Betriebes der Wohnanlage beeinhaltet:
— temporäre Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten,
— aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche,
— Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume (Kinderbetreuung/Schularbeitenhilfe/Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse),
— Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich Tätigen,
— Gebäudereinigung,
— Sicherheitsdienst Wohnanlage und Grundstück,
— Hausmeisterdienste.
Göttingen
Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.6.2016 diese Wohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen vor.
Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für maximal 300 Bewohnerinnen und Bewohner. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen
Aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit verfügt über einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Nutzung zur Verfügung.
In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiberin oder dem Betreiber eingesetzte Personal. Auf jeder Etage der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.
Die Betreiberin oder der Betreiber soll in der Wohnanlage die von der Auftraggeberin zugewiesenen Flüchtlinge, unterbringen und betreuen. Die Betreiberin oder der Betreiber übt das Hausrecht über die Wohnanlage aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung der Flüchtlinge gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes Miteinander geschaffen werden.
Die Unterbringung der Flüchtlinge ist vorübergehend und erfolgt befristet für max. 12 Monate.
Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:
— die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Lebensumfeld zu unterstützen,
— Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags zu geben,
— aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf dem ersten Wohnungsmarkt.
Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:
— Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens, insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen (Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten, Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien- und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der Bewohner*innen
Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:
— Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,
— Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen Rückkehr in das Herkunftsland,
— Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur Verselbständigung.
Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:
— Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe), Schularbeitenhilfe,
— Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht Auftragsgegenstand.
Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.
Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiberin oder der Betreiber beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der Wohnanlage zugutekommen.
Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der Hausmeisterdienst.
Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.
Die Auftraggeberin darf der Wohnanlage auch obdachlose Personen zuweisen. Deren Betreuung ist nicht Auftragsgegenstand.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7) — Laufzeit des Vertrags.
Es besteht das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bonveno-goettingen.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html