Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee Referenznummer der Bekanntmachung: 73_2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee

Referenznummer der Bekanntmachung: 73_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Betreiberschaft der Wohnanlage Europaallee 1 a-e in 37079 Göttingen wird ab dem 1.9.2021 für einen Zeitraum von 5 Jahren incl. Verlägerungsoption von 2 Jahren neu ausgeschrieben. Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für maximal 300 Bewohner*innen.

Gemeinschafts-, Sozial-und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiber*in eingesetzte Personal stehen ebenfalls zur Verfügung.

Der Leistungsumfang des Betriebes der Wohnanlage beeinhaltet:

— temporäre Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten,

— aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche,

— Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume (Kinderbetreuung/Schularbeitenhilfe/Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse),

— Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich Tätigen,

— Gebäudereinigung,

— Sicherheitsdienst Wohnanlage und Grundstück,

— Hausmeisterdienste.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341000 Unterbringung
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.6.2016 diese Wohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen vor.

Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für maximal 300 Bewohnerinnen und Bewohner. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen

Aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit verfügt über einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Nutzung zur Verfügung.

In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiberin oder dem Betreiber eingesetzte Personal. Auf jeder Etage der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.

Die Betreiberin oder der Betreiber soll in der Wohnanlage die von der Auftraggeberin zugewiesenen Flüchtlinge, unterbringen und betreuen. Die Betreiberin oder der Betreiber übt das Hausrecht über die Wohnanlage aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.

Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung der Flüchtlinge gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes Miteinander geschaffen werden.

Die Unterbringung der Flüchtlinge ist vorübergehend und erfolgt befristet für max. 12 Monate.

Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:

— die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Lebensumfeld zu unterstützen,

— Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags zu geben,

— aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf dem ersten Wohnungsmarkt.

Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:

— Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens, insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen (Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten, Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien- und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der Bewohner*innen

Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:

— Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,

— Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen Rückkehr in das Herkunftsland,

— Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur Verselbständigung.

Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:

— Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe), Schularbeitenhilfe,

— Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse.

Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht Auftragsgegenstand.

Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.

Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiberin oder der Betreiber beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der Wohnanlage zugutekommen.

Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der Hausmeisterdienst.

Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.

Die Auftraggeberin darf der Wohnanlage auch obdachlose Personen zuweisen. Deren Betreuung ist nicht Auftragsgegenstand.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Beratungs-und Betreuungskonzept zur Integration und Verselbständigung der Bewohner*innen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept mit Darstellung der Personalgewinnung, Personalschulung sowie Direktions-und Weisungsrechten des Betreibers / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept für Gemeinwesenarbeit und zur Mitwirkung Ehrenamtlicher / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vermittlung in Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Zusammenarbeit mit Behörden / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Konfliktbewältigung / -vermeidung in der Einrichtung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zu aus Eigenmitteln finanzierten Zusatzleistungen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Tagessatz - Belegung bis 150 Personen / Tagessatz Belegung 151 - 300 Personen / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7) — Laufzeit des Vertrags.

Es besteht das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 075-192066
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Betreiberschaft Wohnanlage Europaallee

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bonveno-goettingen.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.

Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.

Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen

Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).

Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2021

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