EU-weite Ausschreibung zur Bereitstellung und Pflege von Software zur Wohngeldberechnung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itebo.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung zur Bereitstellung und Pflege von Software zur Wohngeldberechnung
Die ITEBO GmbH plant die Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages zur Bereitstellung und Wartung von Software zur Wohngeldberechnung. Die Softwareprodukte werden für die Gesellschafter der ITEBO GmbH (Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim, Stadt Osnabrück, Stadt Braunschweig) sowie für Mitglieder der GbR Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim und der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zur Verfügung gestellt.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Software (inkl. Support-Dienstleistungen) für den Bereich „Wohngeld“. Die ITEBO GmbH ruft die notwendigen Leistungen gemäß den zu vereinbarenden vertraglichen Bedingungen bedarfsweise ab und koordiniert die Abrechnung mit den jeweiligen Nutzern. Die ITEBO GmbH ist somit für die auszuschreibende Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu schließen, der/die aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV).
Während der Vertragslaufzeit sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen (Endabstimmung im Rahmen der Verhandlungen):
— Bereitstellung der Softwarelizenzen zur Wohngeldberechnung,
— Migration des bei den Kunden vorhandenen Datenbestands,
— Pflege der Software (inkl. Updates während der Vertragslaufzeit),
— Schulung der Mitarbeiter der ITEBO und der Endnutzer (Kunden),
— Vorhaltung einer „Hotline“ sowie Gewährleistung einer Direktansprache von Experten im Störungsfall,
— Umsetzung gewünschter Systemindividualisierungen der Kunden (mandantenspezifisch),
— Fortlaufende Berücksichtigung des jeweils geltenden Wohngeldrechtes.
Die Speicherung und Bearbeitung von Daten ist nur auf einem Datenserver in Deutschland zulässig.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2030), wenn dieser nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 18 Monate vor Ende der sich jeweils ergebenden Vertragslaufzeit gekündigt wird (erster Kündigungszeitpunkt 30.6.2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie des Umsatzes zu Softwaredienstleistung.
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindestbedingung 1 Mio. EUR) sowie des Umsatzes zu Softwaredienstleistung in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 (Mindestbedingung 1 Mio. EUR).
— Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen über die Bereitstellung von Softwareprodukten zur Umsetzung des gültigen Wohngeldrechtes für Kommunen.
— Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen über die Bereitstellung von Softwareprodukten zur Umsetzung des gültigen Wohngeldrechtes für Kommunen in den Jahren 2018 bis 2020. Zwei Referenzen müssen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mind. 15 000 Einwohnern und eine Referenz eine Kommune mit mind. 200 000 Einwohnern betreffen. Die Aufträge müssen mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
— Wort und Schrift fließendes Deutsch,
— Berücksichtigung des jeweils geltenden Wohngeldrechts,
— vollständige Datenbankmigration aus Bestandssystem,
— individuelle Anpassungen innerhalb des Fachverfahrens (mandantenspezifisch).
Die Referenzen müssen die Angabe des Auftraggebers (mit Ansprechpartner), den Leistungszeitraums und die Einwohnerzahl der Kommune enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 13.8.2021 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3)).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.