Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende Referenznummer der Bekanntmachung: 021-CZA-152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende
Bewachungsleistungen für die Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehem. Kaserne (Trenchard Barracks / Hohe Wende).
Hohe Wende 18
29223 Celle
Bewachungsleistungen für die Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehem. Kaserne (Trenchard Barracks / Hohe Wende).
Bewachung 24 Stunden an 7 Tagen je Woche in der Zeit
— von 00.00 – 6.00 Uhr mit 3 Sicherheitskräften,
— von 6.00 – 12.00 Uhr mit 4 Sicherheitskräften,
— von 12:00 – 22.00 Uhr mit 5 Sicherheitskräften,
— von 22:00 – 24.00 Uhr mit 4 Sicherheitskräften.
Der Auftraggeber kann in besonderen Situationen (z. B. Anordnung von Quarantäne) kurzfristig bis zu 2 zusätzliche Sicherheitskräfte anfordern, die dann vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV 2.2. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]