Fachplanung Medizintechnik (LPh 1-9) für den Neubau des Heidekreis-Klinikums Referenznummer der Bekanntmachung: HKK.NK-05/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heidekreis-klinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Medizintechnik (LPh 1-9) für den Neubau des Heidekreis-Klinikums
Die Heidekreis-Klinikum gGmbH beabsichtigt die Umsetzung eines ganzheitlichen Gesundheitskonzeptes, bestehend aus einem Klinikneubau an einem zentralen Standort im Landkreis Heidekreis. Mit dem geplanten Neubau des Heidekreis-Klinikums soll ein Gebäude geschaffen werden, in dem ein zukunftsgerichteter Pflege- und Behandlungsansatz umgesetzt werden kann und bei dem der Patient im Mittelpunkt steht. Ziel ist neben der nachhaltigen Verbesserung der medizinischen Versorgung auch die Berücksichtigung einer zunehmenden Ambulantisierung von Leistungen und die Schaffung baulicher Strukturen, um auf aktuelle und zukünftige Anforderungen an Isolationsmöglichkeiten und Pandemiesicherheit im Notfall- und Regelbetrieb flexibel reagieren zu können. Mit der geplanten Erweiterung des medizinischen Versorgungsangebotes soll am neuen Standort ein Schwerpunktversorger entstehen.
Heidekreis Klinikum gGmbH
29683 Bad Fallingbostel
Im Rahmen einer qualifizierten Standortuntersuchung im Landkreis Heidekreis konnte ein geeignetes Planungsgebiet am Rande von Bad Fallingbostel annähernd mittig im langgestreckten Landkreis gefunden werden. Dieser Standort mit seiner guten Anbindung an das Kreis- und Bundesstraßennetz sowie an die naheliegende Autobahn wurde durch den Kreistag am 26.6.2020 mit einem deutlichen Votum (3/4-Mehrheit) als neuer Klinikstandort bestätigt.
Durch den Krankenhausplanungsausschuss wurde der Ersatzneubau mit 345 Planbetten und 31 Plätzen für eine tagesklinische Psychiatrie aufgenommen. Neben der Zentralen Notfallaufnahme, den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe und Pädiatrie sowie den Schwerpunktausrichtungen Unfallchirurgie / Orthopädie, Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Kardiologie und Angiologie, Stroke-Unit und Neurologie, Diabetologie sowie Geriatrie und Palliativmedizin soll eine Erwachsenenpsychiatrie (62 Planbetten) mit Akutstation geplant und realisiert werden. Der Krankenhausneubau soll 6 OPs und eine Bettenzahl von insgesamt 283 somatischen Planbetten zzgl. einer Aufstellreserve von bis zu 10 % umfassen. Die Anzahl der Planbetten ergibt sich aus 168 Betten der Allgemeinpflege, 28 Betten der Wöchnerinnen/Neugeborenen-Station, 28 Betten der Intensivmedizin, 13 Betten der Kinderkrankenpflege, 34 Betten der Geriatrie sowie 12 Betten der Palliativmedizin. Es handelt sich dabei um differenzierte Pflegeeinheiten, an deren Struktur aufgrund der Spezialpflege ein besonderer Anspruch gestellt wird. Neben der Zentralen Notfallaufnahme, den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Pädiatrie sind die Schwerpunktausrichtungen Unfallchirurgie / Orthopädie, Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Kardiologie und Angiologie, Stroke-Unit und Neurologie, Diabetologie sowie Geriatrie und Palliativmedizin geplant.
Weiterhin soll im Krankenhausneubau eine extern betriebene Dialyse mit 24 Plätzen verortet werden. Als separates Gebäude mit Anbindung an das Hauptgebäude ist eine Erwachsenenpsychiatrie mit 62 Planbetten inkl. Akutstation sowie einer Tagesklinik mit 31 Plätzen geplant. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung therapeutisch genutzter Außenbereiche gerichtet. Die geplanten Neubauten umfassen eine Fläche von rd. 21 200 m2 NUF.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Fachplanung Medizintechnik (KG 473 und 620 nach DIN 276 Stand 12/2018), §§ 53 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9. Es ist jeweils folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
— Stufe 1: LP 1-2;
— Stufe 2: LP 3;
— Stufe 3: LP 4;
— Stufe 4: LP 5-7;
— Stufe 5: LP 8;
— Stufe 6: LP 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1). Die Beauftragung der folgenden weiteren Stufen erfolgt optional:
— Stufe 2: Leistungsphase 3,
— Stufe 3: Leistungsphase 4,
— Stufe 4: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 5: Leistungsphase 8,
— Stufe 6: Leistungsphase 9.
Ein Anspruch auf die Beauftragung mit den optional ausgeschriebenen Leistungsphasen der Stufen 2 bis 6 wird nicht begründet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Medizintechnik (LPh 1-9) für den Neubau des Heidekreis-Klinikums
Ort: Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR6EX.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.