MHH - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Phantomarbeitsplätzen, inkl. Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/733/5543
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Phantomarbeitsplätzen, inkl. Instandhaltung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt nach der aktuellen Planung für das Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, vorbehaltlich der Finanzierung des Landes Niedersachsen, eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 90 zahnärztlichen Phantomarbeitsplätzen zzgl. 2 Masterplätze, inkl. Instandhaltungsvertrag für die Ausbildung von Studenten abzuschließen.
Die ausgeschriebenen Leistungen mit den angegebenen Mengen begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Gesamtmenge. Ziel der Vergabe ist die Sicherstellung des Abrufs der benötigten Phantomarbeitsplätze aus einer wirtschaftlichen Rahmenvereinbarung für die avisierte Vertragslaufzeit.
Die Aufstellung der Phantomarbeitsplätze kann in Reihe oder als Doppelarbeitsplätze realisiert werden. Die finale Aufstellung resultiert aus der Werk- und Montageplanung des Zuschlagsempfängers.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden gemäß § 21 Abs. (3) VgV entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen. Die Rahmenvereinbarung zur Belieferung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Zudem soll ein Instandhaltungsvertrag über die Laufzeit von 5 Jahren mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen werden.
Medizinische Hochschule Hannover, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung/Inaugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen stattfinden. Die geplante Bemusterung soll voraussichtlich in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden, wobei ein genauer Termin und ein genauer Ort in Abstimmung mit den betroffenen Nutzern über das eVergabe-Portal gesondert mitgeteilt wird.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss vor dem Beginn des Wintersemesters 2021/2022 (11.10.2021) geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden.
Alle weiteren Lieferungen erfolgen dann Einzelabrufe durch den Auftragnehmer.
Maximale Frist für die Lieferung und betriebsfertige Installation der Phantomarbeitsplätze nach Abruf: 8 Wochen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung sind folgende Nachweise/ Bestätigungen im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entscheidend:
1) Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet / die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt / ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Angaben zu §§ 123-125 GWB (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen:
1) Angaben über den Gesamtjahresumsatz bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020): (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Nachweis der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angaben zu den angestellten Mitarbeiter/Innen jährlich im Durchschnitt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 2 Erklärung zum NTVergG).
5) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 3).
Im Bedarfsfall:
6) Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft).
7) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen).
Angaben und Formalitäten im Hinblick auf die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit und Eignung sind:
1) Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb (Anlage 4 Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb). Das Formblatt ist vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied auszufüllen.
2) Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf (Anlage 5 Eigenerklärung Förderung Chancengleichheit + Gleichstellung).
3) Referenzangaben mit Referenzinstallationen von installierten Systemen des Angebotsgegenstandes (Anlage 8 Referenzliste).
Mit der Angabe der Referenzen sind der Name des Kunden sowie ein Ansprechpartner mit Kommunikationsangaben und dem Projektinhalt des jeweiligen Projektes zu benennen.
Zu 3) Referenzangaben
Es ist mindestens 1 Referenz von der Inbetriebsetzung von 20 Phantomarbeitsplätzen mit Angabe des Namens des Kunden, sowie einen Ansprechpartner mit Kommunikationsangaben und dem Projektinhalt des jeweiligen Projektes ausnahmsweise innerhalb der letzten 5 Jahre zu benennen, um einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten.
Vorrangig sind Referenzen für Universitätskliniken im deutschsprachigen Raum zu benennen.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung vorgelegter Referenzen einverstanden.
Verwenden Sie bitte für die Darstellungen der Referenzen dafür vorgesehene Anlage 8 „Referenzliste“.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Die angebotenen Phantomarbeitsplätze müssen allen A-Kriterien gemäß dem Kriterienkatalog / Leistungsverzeichnis erfüllen.
Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (K.O.-Kriterium). Unter Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung ist auch die fehlende Unterschrift des Angebotsanschreibens sowie Ergänzungen oder Änderungen an diesem Dokument zu verstehen und führt demnach zum Ausschluss des Angebotes.
2) Die in dem Vergabeverfahren geforderten und somit vertraglich vereinbarten Leistungen sind durch den Bieter in die Einheits- und Gesamtpreisliste der Anlage 9 „Preisblatt Phantomarbeitsplätze“ einzutragen.
Alle Preisangaben sind in Euro, sowohl Netto als auch Brutto inkl. Mehrwertsteuer anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Phantomarbeitsplätzen beträgt 4 Jahre. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrags zu den einzelnen Phantomarbeitsplätzen beläuft sich auf 5 Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Mal á 12 Monate.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung /I naugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen stattfinden. Die geplante Bemusterung soll vrs. in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden, wobei ein genauer Termin und ein genauer Ort in Abstimmung mit den betroffenen Nutzern den Bietern gesondert rechtzeitig mitgeteilt wird.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss vor dem Beginn des Wintersemesters 2021/2022 (11.10.2021) geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden.
Alle weiteren Lieferungen erfolgen durch Einzelabrufe durch den Auftragnehmer.
Max Frist für die Lieferung und betriebsfertige Installation der Phantomarbeitsplätze nach Abruf: 8 Wochen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Nebenangebote nicht zugelassen sind.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYY42.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mh-hannover.de