Herstellung, Einrichtung und Betrieb eines lokalen Funknetzwerkes (WLAN) mit Internetzugang- Rehazentrum Bad Eilsen Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-2021-0050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Einrichtung und Betrieb eines lokalen Funknetzwerkes (WLAN) mit Internetzugang- Rehazentrum Bad Eilsen
Herstellung, Einrichtung und Betrieb eines lokalen Funknetzwerkes (WLAN) mit Internetzugang- Rehazentrum Bad Eilsen.
DRV Braunschweig-Hannover
Rehazentrum Bad Eilsen
Brunnenpromenade 2
31707 Bad Eilsen
1 Los, Laufzeit: schnellst möglich nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— ausgefülltes Angebotsschreiben,
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
— unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 1),
— unterschriebene Erklärung NTVergG (Anlage 2),
— Ablaufplanung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten Mitarbeiter versichert sind,
— Prüfbescheinigungen (s. 2.1.11),
— Eigenerklärung (s. 2.1.15),
— Nachweis Objektbesichtigung (sofern durchgeführt!).
Wir erklären hiermit verbindlich, dass
1. ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2. keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
3. ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind.
4. ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Wir erklären hiermit verbindlich, dass
7. wir in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Gesamtumsätze und Umsätze mit Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, erzielt haben,
8. wir in den letzten 3 Jahren folgende Leistungen erbracht haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind („Referenzen“). Für (mindestens 3) Auftraggeber sind Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail Adresse zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).