Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2x00 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021317262
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2x00
Beschaffung von Ersatz-Drehgestellrahmen für die Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW2x00.
Beschaffung von Ersatz-Drehgestellrahmen für die Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW2x00.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dem Bedarf der ÜSTRA entspricht ausschließlich die Lieferung von Drehgestellrahmen ohne eine erneute Inbetriebnahmegenehmigung, da eine solche unverhältnismäßig Kosten- und zeitaufwändig wäre und die Drehgestellrahmen zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes schnellstmöglich benötigt werden. Triebfahrwerksrahmen übernehmen die gesamte Kraftübertragung zwischen Radsatz, Antrieb/Bremse und Wagenkasten. Damit ist ein Fahrwerksrahmen ein sicherheitsrele Vantes Bauteil. Die Änderung eines Bauteils das sich auf die Betriebssicherheit des Fahr Zeugs auswirken kann, bedarf einer Inbetriebnahmegenehmigung nach §62 BOStrab der TAB.
§ 62 Abs. 1 BOStrab bestimmt:
„Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat. Dies gilt für geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge nur bei Änderungen, die sich auf die Betriebssicherheit auswirken können. Instandhaltungsarbeiten, bei denen Bauteile mit gleicher Funktion und Leistung ersetzt werden, bedürfen keiner inbetriebnahmegenehmigung. (…)
Als Voraussetzung für die gleiche Funktion und Leistung eines Bauteils gilt nach allgemeiner Auslegung auch dessen Zeichnungsgerechtigkeit. Der ÜSTRA liegen keine Fertigungszeichnungen, zu berücksichtigenden Kräfte und Be. Rechnungsgrundlagen in ausreichendem Maß für einen Nachbau vor. Die vorliegenden Zeichnungen dürfen zudem nicht an Dritte weiter gegeben werden. Die Siemens Mobilty Austria macht insoweit Rechte an den Zeichnungen der von ihr ursprünglich hergestellten Bauteile geltend.
Für eine Inbetriebnahmegenehmigung ist eine'Nachweisführung der Erfüllung der Sicherheit nach allgemein geltenden technischen Regeln notwendig. Bei einem Fahr Werksrahmen beinhaltet dies unter anderem den theoretischen und praktischen Nachweis ausreichender Festigkeit, Eignung der Fertigungsmethode, der Qualitätssicherung und der Materialgüte. Diese Nachweise sind extrem kosten- und zeitintensiv. Für Alle Nachweise sind die aktuell geltenden Normen und Regeln der Technik anzuwenden. Der TW2000 wurde mit seinen Triebfahrwerken inzwischen vor über 20 Jahren (1997) Inbetrieb genommen. Die Normenlage war damals insbesondere, was die Festigkeitsnachweise angeht deutlich weniger definiert oder noch nicht veröffentlicht (z.B.VDVI 52). Würde die aktuelle Normenlage angewendet werden, ist damit zu rechnen, dass sich die Steifigkeit des Fahrwerksrahmen ändert. Diese Änderung hätte wiederum auswirkungen auf z. B. die Entgleisungssicherheitsberechnung und die Federauslegung. Der gesamte Aufwand der Inbetriebnahmegenehmigung würde sich also noch weiter erhöhen.
Aus den geschilderten Gründen ist ein Eins-zu-Eins-Tausch der Triebfahrwerksrahmen mit nur leichten Modifikationen anzustreben, die keiner Neuzulassung bedürfen. Nur so kann der Kosten- und Zeitaufwand überschaubar gehalten werden. Eine zeichnungsgerechte und den ursprünglichen Leistungsmerkmalen entsprechende Fertigung der Drehgestellrahmen und damit ein Austausch der Drehgestellrahmen ohne erneute Inbetriebnahmegenehmigung ist aufgrund der o.g. Gründe ausschließlich dem Ursprünglichen Hersteller aufgrund der Inhaberschaft der Rechte an den Zeichnungen und aufgrund seines Wissens über die weiteren technischen/statischen Eigenschaften der Originalbauteile möglich. Somit ist die Qualifizierung eines alternativen Herstellers als den ursprünglichen Hersteller, Siemens Mobility Austria GmbH, ohne das oben beschriebene Inbetriebnahme-Prozedere nicht möglich. Folglich kann eine Bestellung neuer Drehgestellrahmen ausschließlich bei der Siemens Mobility Austria GmbH erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2 x 00
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html