Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2x00 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021317262

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2x00

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021317262
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34630000 Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Ersatz-Drehgestellrahmen für die Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW2x00.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34630000 Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Ersatz-Drehgestellrahmen für die Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW2x00.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Dem Bedarf der ÜSTRA entspricht ausschließlich die Lieferung von Drehgestellrahmen ohne eine erneute Inbetriebnahmegenehmigung, da eine solche unverhältnismäßig Kosten- und zeitaufwändig wäre und die Drehgestellrahmen zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes schnellstmöglich benötigt werden. Triebfahrwerksrahmen übernehmen die gesamte Kraftübertragung zwischen Radsatz, Antrieb/Bremse und Wagenkasten. Damit ist ein Fahrwerksrahmen ein sicherheitsrele Vantes Bauteil. Die Änderung eines Bauteils das sich auf die Betriebssicherheit des Fahr Zeugs auswirken kann, bedarf einer Inbetriebnahmegenehmigung nach §62 BOStrab der TAB.

§ 62 Abs. 1 BOStrab bestimmt:

„Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat. Dies gilt für geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge nur bei Änderungen, die sich auf die Betriebssicherheit auswirken können. Instandhaltungsarbeiten, bei denen Bauteile mit gleicher Funktion und Leistung ersetzt werden, bedürfen keiner inbetriebnahmegenehmigung. (…)

Als Voraussetzung für die gleiche Funktion und Leistung eines Bauteils gilt nach allgemeiner Auslegung auch dessen Zeichnungsgerechtigkeit. Der ÜSTRA liegen keine Fertigungszeichnungen, zu berücksichtigenden Kräfte und Be. Rechnungsgrundlagen in ausreichendem Maß für einen Nachbau vor. Die vorliegenden Zeichnungen dürfen zudem nicht an Dritte weiter gegeben werden. Die Siemens Mobilty Austria macht insoweit Rechte an den Zeichnungen der von ihr ursprünglich hergestellten Bauteile geltend.

Für eine Inbetriebnahmegenehmigung ist eine'Nachweisführung der Erfüllung der Sicherheit nach allgemein geltenden technischen Regeln notwendig. Bei einem Fahr Werksrahmen beinhaltet dies unter anderem den theoretischen und praktischen Nachweis ausreichender Festigkeit, Eignung der Fertigungsmethode, der Qualitätssicherung und der Materialgüte. Diese Nachweise sind extrem kosten- und zeitintensiv. Für Alle Nachweise sind die aktuell geltenden Normen und Regeln der Technik anzuwenden. Der TW2000 wurde mit seinen Triebfahrwerken inzwischen vor über 20 Jahren (1997) Inbetrieb genommen. Die Normenlage war damals insbesondere, was die Festigkeitsnachweise angeht deutlich weniger definiert oder noch nicht veröffentlicht (z.B.VDVI 52). Würde die aktuelle Normenlage angewendet werden, ist damit zu rechnen, dass sich die Steifigkeit des Fahrwerksrahmen ändert. Diese Änderung hätte wiederum auswirkungen auf z. B. die Entgleisungssicherheitsberechnung und die Federauslegung. Der gesamte Aufwand der Inbetriebnahmegenehmigung würde sich also noch weiter erhöhen.

Aus den geschilderten Gründen ist ein Eins-zu-Eins-Tausch der Triebfahrwerksrahmen mit nur leichten Modifikationen anzustreben, die keiner Neuzulassung bedürfen. Nur so kann der Kosten- und Zeitaufwand überschaubar gehalten werden. Eine zeichnungsgerechte und den ursprünglichen Leistungsmerkmalen entsprechende Fertigung der Drehgestellrahmen und damit ein Austausch der Drehgestellrahmen ohne erneute Inbetriebnahmegenehmigung ist aufgrund der o.g. Gründe ausschließlich dem Ursprünglichen Hersteller aufgrund der Inhaberschaft der Rechte an den Zeichnungen und aufgrund seines Wissens über die weiteren technischen/statischen Eigenschaften der Originalbauteile möglich. Somit ist die Qualifizierung eines alternativen Herstellers als den ursprünglichen Hersteller, Siemens Mobility Austria GmbH, ohne das oben beschriebene Inbetriebnahme-Prozedere nicht möglich. Folglich kann eine Bestellung neuer Drehgestellrahmen ausschließlich bei der Siemens Mobility Austria GmbH erfolgen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Drehgestellrahmen für den TW2 x 00

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/06/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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