Flugzeitmassenspektrometer mit Ionenmobilitätstrennung Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1-0242/88-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Flugzeitmassenspektrometer mit Ionenmobilitätstrennung
Flugzeitmassenspektrometer mit Ionenmobilitätstrennung.
Siehe Vergabeunterlagen
Beschaffung – Flugzeitmassenspektrometer mit Ionenmobilitätstrennung.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) ausgewiesenen Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen durch die jeweils zuständigen Stellen durch Einreichung dieser entsprechenden Erklärungen/ Angaben/ Nachweise der Vergabestelle zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste eines entsprechend für solche Eignungsbescheinigungen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste eines entsprechend zertifizierungsbefugten Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) ausgewiesenen Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen durch die jeweils zuständigen Stellen durch Einreichung dieser entsprechenden Erklärungen/ Angaben/ Nachweise der Vergabestelle zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste eines entsprechend für solche Eignungsbescheinigungen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste eines entsprechend zertifizierungsbefugten Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) ausgewiesenen Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen durch die jeweils zuständigen Stellen durch Einreichung dieser entsprechenden Erklärungen/ Angaben/ Nachweise der Vergabestelle zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste eines entsprechend für solche Eignungsbescheinigungen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste eines entsprechend zertifizierungsbefugten Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
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Braunschweig
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen/Informationen/Antworten sind ausschließlich über das Kommunikationsplugin der Plattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen /Auskünfte etc. keine bindende Wirkung haben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4DH5A.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
Auf die entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.tu-braunschweig.de/