Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 50083
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 551 / 39-65731
Fax: +49 551 / 39-13065731
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen
Die „Universitätsmedizin Göttingen (UMG)“ vereint im Sinne des niedersächsischen Integrationsmodells die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum unter einem Dach. Gemeinsam mit der Universität Göttingen wird die UMG seit 2003 in der Rechtsform einer Stiftung Öffentlichen Rechts geführt.
Neben den spezifischen Aufgaben in Lehre und Forschung erfüllt die Universitätsmedizin Göttingen mit rund 1 500 Betten als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung in Südniedersachsen sehr weitgehende Aufgaben der Gesundheitsversorgung. Mit rund 7 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin Göttingen der größte Arbeitgeber in der Region.
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) beabsichtigt den Neubau des HBCG, Heart+ Brain Center Göttingen. Der Neubau des HBCG in Göttingen hat 4 Vollgeschosse, eines davon unterirdisch. Das Gebäude hat eine Höhe von ca. 15.70 m über Gelände.
Folgende Leistung wird ausgeschrieben: „Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen“.
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
— 3x Einspeisefelder,
— 6x Abgangsfelder,
— 1x Kuppelfeld
— Div. Sicherungseinbaugeräte,
— 6x Sekundärverteilungsschränke,
— Div. Kabel und Leitung von 3 x 1,5 mm2 bis 1 x 300 mm2,
— 2x Doppelbodenanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche,
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung,
— Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags vom Bieter entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß § 6a EU VOB/A gefordert.
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge,
— Bescheinigung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge gem. §6b EU VOB/A,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §6b EU VOB/A oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
— Referenzen über die Ausführung in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/Bewerber unter Umständen als Unteraufträge beabsichtigt (Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-516, Bau- und technisches Ausschreibungswesen, Robert-Koch-Straße 32, 37075 Göttingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: +49 511 / 120-0
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Telefon: +49 551 / 39-65731
Fax: +49 551 / 39130-65731