Rahmenvertrag BIM 2021-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5336 / 89-967
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag BIM 2021-2023
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Pflege sowie den Ausbau der vorhandenen BIM-Modelle der Schachtanlage Asse II.
Schachtanlage Asse
Rahmenvertrag BIM. Die BGE - Betriebsstelle Schachtanlage Asse II – verfügt über ein Gesamtmodell der Tageanlagen inklusive des Geländes nach BIM-Standard (BIM = Building Information Modeling). Für das Modell der Tagelangen wurden von den einzelnen übertägigen Bauwerken, technische Anlagen und der Infrastruktur (Verkehrswege, Medienleitungen) auf Grundlage der vorliegenden Bestandsunterlagen BIM-Modelle mit der Software Revit 2021 (Anbieter: Autodesk Incorporated) erstellt. Die BIM-Modelle besitzen im Wesentlichen die Qualität LOD 300 (Modeldetailierungsgrad gemäß VDI‐Leitfaden).
Das Geländemodell der Schachtanlage und umliegender Flächen wurde auf Grundlage eines digitalen Geländemodells (DGM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen erstellt. Das Modell der Tageanlagen und das Geländemodell wurden Mithilfe eines georeferenzierten Lageplans (DWG-Format) der Tageanlagen zu einem Gesamtmodell zusammengeführt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Pflege sowie den Ausbau der vorhandenen BIM-Modelle.
Nachgewiesene Referenzen; Erreichung der Mindestpunktzahl aus der Bewertung der Referenzen, s. Anhang 02 „Referenzen“ der Leistungsbeschreibung.
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können unter folgendem Link bereitgestellt werden: https://file.bge.de (Achtung Uploadbegrenzung 4 GB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de