Rangiertriebfahrzeug (Diesel-/Hybridlokomotive) Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / 21 / H 01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/geschaeftskunden/eisenbahn-hafen/ehb-kontakt-anfahrt
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/geschaeftskunden/eisenbahn-hafen/ehb-kontakt-anfahrt
Abschnitt II: Gegenstand
Rangiertriebfahrzeug (Diesel-/Hybridlokomotive)
Lieferung von 1 Stück Rangiertriebfahrzeug (Diesel-/Hybridlokomotive) zuzügl. eines weiteren Rangiertriebfahrzeuges als Option.
EHB Eisenbahn- und Hafen Betriebsgesellschaft Region Osnabrück mbH
Elbestraße
49090 Osnabrück
Lieferung von 1 Stück Rangiertriebfahrzeug (Diesel-/Hybridlokomotive) für den leichten bis mittleren Rangierbetrieb sowie für den leichten Streckendienst.
Eine weiteres Rangiertriebfahrzeug als Option.
Option für ein identisches Rangiertriebfahrzeug (Diesel-/Hybridlokomotive) gemäß den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung),
— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind,
— Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 1.3.2021 datiert sein darf.
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese mindestens projektbezogen im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis abdecken,
— Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung über Portal „dtvp“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerber, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen,
— Im Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Sollten bei einem Bewerber Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6RYCD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“