Hannoverimpuls GmbH – Heizung-Kälte – Erweiterung Technologiezentrum Marienwerder Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR5QL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de/hannoverimpuls
Abschnitt II: Gegenstand
Hannoverimpuls GmbH – Heizung-Kälte – Erweiterung Technologiezentrum Marienwerder
Die hannoverimpuls GmbH ist die gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft von Landeshauptstadt und Region Hannover (Gesellschafter zu je 50 %). Mit Dienstleistungen und Projekten unterstützt die hannoverimpuls GmbH unternehmerisches Engagement und gestalten aktiv die Zukunft einer modernen Wirtschaftsregion Hannover mit. Die hannoverimpuls GmbH plant die Erweiterung des Technologie Zentrums in Hannover-Marienwerder. Das Technologiezentrum besteht aus Büros, Laboren und Werkstattbereichen.
— Umbauter Raum: ca. 19 303,00 m³,
— Nutzfläche: ca. 4 397,00 m²,
— Grundfläche: ca. 1 782,00 m²,
— Geschosse: EG; 1.OG; 2.OG,
— Gebäudeabmessungen: Länge: ca. 53,85 m, Breite: ca. 38,45 m, Höhe: ca. 11.35 m,
— Dachform: Flachdach.
Hollerithallee 21
30419 Hannover
Heizung-Kälte
Der Erweiterungsbau wird mit dem Einsatz von investiven Mittel von hannoverimpuls, einem Fördermittelanteil über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Einsatz von Fremdmitteln errichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung-Kälte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR5QL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
In seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]