TGA Planung Elektro – Neubau Fachunterrichtsgebäude NTW und Kunst mit Selbstlernzentrum – Gymnasium Johanneum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Planung Elektro – Neubau Fachunterrichtsgebäude NTW und Kunst mit Selbstlernzentrum – Gymnasium Johanneum
TGA Planung Elektro (Leistungsphase 1-9) Neubau eines Fachunterrichtsgebäudes für die Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) und die Kunst, in Verbindung mit einem Selbstlernzentrum am Standort Gymnasium Johanneum in Lüneburg.
Gymnasium Johanneum
Theodor-Heuss-Straße 1
21337 Lüneburg
Beim Gymnasium Johanneum in Lüneburg besteht zusätzlicher Raumbedarf. Im Rahmen eines bereits erarbeiteten Gesamtkonzepts soll mit dem 1. Bauabschnitt ein Neubau für die Fachunterrichtsräume NTW und Kunst, sowie ein Selbstlernzentrum entstehen. Die dafür erforderliche Planungsleistung Gebäude ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auf dem Schulgelände befinden sich bereits das Hauptgebäude (Baujahr 1975), die Sporthalle (Baujahr 1980), der Erweiterungsbau (Baujahr 2016/17), sowie kleinere Nebengebäude (alte Hausmeisterwohnung, überdachte Fahrradabstellanlagen). Die Nebengebäude sollen abgerissen und ein Teil der vorh. Parkfläche zurückgebaut werden, da an diesem Standort die Anzahl der Einstellplätze übererfüllt ist und möglichst wenig neue Flächenversiegelung stattfinden soll. Der Neubau soll als Solitär auf dem Gelände entstehen und mit seiner Ausrichtung und Gestaltung den vorhandenen Campuscharakter des Gymnasium Johanneums betonen bzw. verstärken, sowie eine einladende Eingangssituation darstellen.
Für die Konzeption des Gebäudes im Inneren werden von den jeweiligen Fachbereichen pädagogische Konzepte ausgearbeitet, die dann als Grundlage für die Phase II des Vergabeverfahrens dienen. Ebenso werden für die Phase II weitere Informationen über die Technische Ausstattung bereitgestellt. Für die Phase II des Vergabeverfahrens werden 3 bis 5 Büros aufgefordert.
Leistungsphase 1-8 soll in o. g. Zeitraum durchgeführt und auch abgeschlossen werden. Leistungsphase 9 beginnt mit der Fertigstellung der Gebäude (Vertragsdauer weitere 4 Jahre).
1. Eine Bewertungsmatrix ist in den Informationsunterlagen beigefügt, siehe Anlage 4 „Hinweisbogen zur Präzisierung und Gewichtung der Auswahlkriterien“.
2. Weitere Vergabeunterlagen werden den ausgewählten Bietern in der Phase II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131 / 151334-36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.