Samtgemeinde Artland - Straßenreinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR5X7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.artland.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Artland - Straßenreinigungsleistungen
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 1.1.2022 neu vergeben werden. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.6. des Vorjahres von einer der Parteien gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2025 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2025 bedarf es insoweit nicht.
Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Kehrleistung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Kehrgutentsorgung:
Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken — insbesondere auch verkehrsbedingter Art — sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden.
Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei 2 Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um 3 Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18.00 Uhr beendet ist.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Bereich der Samtgemeinde Artland liegenden Straßen gemäß dem beigefügten Straßenverzeichnis.
Grundlage für die Straßenreinigung sind die Satzung über die Reinigung der Straßen in der Samtgemeinde Artland und die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung (Straßenreinigungsgebührensatzung) für die Straßenreinigung der Samtgemeinde Artland.
Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Artland stellt sich wie folgt dar:
— Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück (1 x wöchentlich): 29 633 m,
— Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück (2 x wöchentlich): 29 072 m,
— Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Badbergen (2 x wöchentlich): 2 172 m,
— Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Menslage (2 x wöchentlich): 2 740 m,
— Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Nortrup (2 x wöchentlich): 1 805 m.
Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Artland behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Artland ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Nach Ablauf der 2-jährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein 1 weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.6. des Vorjahres von einer der Parteien gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2025 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2025 bedarf es insoweit nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Tele-fon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Zertifizierung nur für das/die Unternehmen einzureichen, das/die für das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen zuständig ist.
3.2 Erklärung über die vorhandene technische Ausstattung des Bieters, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Erklärung über die technische Ausstattung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln darzustellen.
3.3 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Führungskräfte,
b) Mitarbeiter*innen für Straßenreinigung,
c) Mitarbeiter*innen für die Verwaltung/Büroorganisation,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.4 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu Art und Umfang der Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein maschinelle Straßenreinigung etc.),
— Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen Reinigungsintervalle,
— Jahresauftragswert (brutto),
— Laufzeit des Vertrages (Beginn und ggf. Ende).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR5X7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]