Ersatzneubau des Wasserwerks Wittkoppenberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden (Aller)
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tv-verden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau des Wasserwerks Wittkoppenberg
Der Trinkwasserverband Verden beabsichtigt, das 1966 in Betrieb genommene Wasserwerk Wittkoppenberg aufgrund des fortgeschrittenen Alters sowie geänderter technologischer Abläufe zu erneuern oder an einem anderen Standort neu zu errichten.
27283 Verden
Im Rahmen der zu beauftragenden Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Wittkoppenberg sollen durch den Generalplaner die Leistungsphasen 1-5 (optional Leistungsphase 6-9) der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 43 und 44 HOAI, Anlage 12 zur HOAI) und Technische Ausrüstung (§§ 53 bis 56 HOAI, Anlage 15 zur HOAI) sowie die Leistungsphasen 1-5 (optional Leistungsphase 6) des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§§ 49 bis 52 HOAI, Anlage 14 zur HOAI) enthaltenen Leistungen erbracht werden. Im Rahmen eines Variantenvergleichs während der Leistungsphase 2 gilt es, den bestehenden Standort (Ueserdicker Straße 6, 28832 Achim, rote Markierung, Anhang 1) mit einem neuen Standort (Käthe-Kruse-Straße, 28832 Achim, blaue Markierung, Anhang 1) zu vergleichen und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Im Rahmen der besonderen Leistungen sind durch den Generalplaner ein Variantenvergleich für eine mögliche Einbindung einer Wasserenthärtung sowie die örtliche Bauüberwachung während der Bauphase zu erbringen.
Optinale Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Generalplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.born-ernel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.