Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke Referenznummer der Bekanntmachung: 20210528-10.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke
Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Syke (1.1.22-31.12.28).
Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1 28857 Syke Standort der Kläranlage: Plackenstraße 50, 28857 Syke.
Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (9 800 t) und Flüssigschlammverwertung (5 600 m3) im Zeitraum 1.1.22-31.12.28.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke 2022-2028
Ort: Schwarme
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bei Abgabe des Angebots ist gemäß § 48 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formular 124_LD, Seite 2 Kasten 2, 3 und 4, zu erklären. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen,
— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 21.5.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 19.5.2021, 12.00 h, gestellt sein,
— Der Wert des vergebenen Auftrags wird mit Blick auf § 39 Abs. 6 VgV nicht angegeben. Seine Veröffentlichung wäre geeignet, den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu schaden bzw. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DH6Y.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.