Absicht zum Vertragsschluss über Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (09.37.04.0) sowie mehrkanaliger, sensorgesteuerter Stimulationsgeräte (09.37.04.1) nach § 127 Abs. 1 SGB V
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 119-312339)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Vertragsschluss über Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (09.37.04.0) sowie mehrkanaliger, sensorgesteuerter Stimulationsgeräte (09.37.04.1) nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (Produktart 09.37.04.0) sowie der mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten (Produktart 09.37.04.1) inklusive der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Verträge umfassen die Versorgung mit Einkanal-Peronaeusstimulatoren und mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten sowie die dazugehörigen Leistungen, wie beschrieben unter II.2.4).
Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V orientiert. Vertragsabschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nach einem Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen zum Beitritt auf der Website der KKH Kaufmännische Krankenkasse (www.kkh.de) zur Verfügung gestellt.
Nach einem Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen zum Beitritt auf der Website der KKH Kaufmännische Krankenkasse (www.kkh.de) zur Verfügung gestellt.
Nach Ablauf der Angebotsfrist sowie unabhängig von einer Beitrittsmöglichkeit haben Leistungserbringer, Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer die Möglichkeit der Vertragsverhandlung nach §127 Abs. 1 Satz 6 SGB V mit der KKH.