B 74 OU Ritterhude: Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: P550-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 74 OU Ritterhude: Kartierungen
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude.
Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015.
Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n ist im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft.
Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern:
— Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt),
— Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)).
Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt.
Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Erst mit den Ergebnissen dieser kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob weitere Varianten, neben der derzeitigen Vorzugsvariante, in Betracht kommen.
Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ergibt sich somit ein möglicher weiterer oder auch neuer Untersuchungsraum, der die zu prüfenden Alternativen umfasst.
Aktuell werden die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Es wird angenommen, dass die Korridore unmittelbar im westlichen Raum (West 1-3) auch weiteren Untersuchungen unterzogen werden müssen, weshalb sich hier direkt ein Kartierbedarf ableitet. Die Korridore im nördlichen Verlauf (Nord 1 und 2) sind optional zu kartieren, hier sind zunächst die Ergebnisse der laufenden Verkehrsuntersuchung abzuwarten. Daneben wird auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) einer FPA unterzogen. Die Ergebnisse sollen Mitte August 2021 vorliegen. Der Annahme folgend, dass sich der weitere Untersuchungsraum sowohl in umweltfachlicher als auch verkehrsplanerischer Sicht über den gesamten Streckenzug der B74 neu erstreckt macht umfängliche Kartierungen in diesem Korridor notwendig und ist Teil der auszuschreibenden Leistung.
Untersuchungsraumgrößen:
— Ostkorridor = ca. 710 ha,
— Verlängerung Ostvariante = ca. 330 ha,
— Westkorridor = ca. 1 080 ha,
— Nordkorridor = ca. 1 350 ha.
B74 Ostkorridor (linienbestimmte Ostvariante zuzügl. Ausbaubereiche K 43 und L 151 Ritterhuder Heerstraße):
— Faunistische Kartierung (Dachs, Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Xylobionte Käfer, Fische und Rundmäuler, Weichtiere),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Verlängerung der linienbestimmten Ostvariante:
— Faunistische Kartierung (Artenspektrum voraussichtlich wie Ostkorridor),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Raum nordwestlich von Ritterhude (Westkorridor):
— Faunistische Kartierung (voraussichtlich Avifauna (ggf. ohne Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Optional: Raum nordwestlich von Ritterhude (Nordkorridor):
— Faunistische Kartierung (voraussichtlich Avifauna (ggf. ohne Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
— Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen,
— Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters (= Koordinator der Kartierleistungen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters (= 2. Koordinator der Kartierleistungen): 25 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“
Raum nordwestlich von Ritterhude (Nordkorridor):
— Faunistische Kartierung (voraussichtlich Avifauna (ggf. ohne Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien),
— Kartierung von Biotoptypen,
— Kartierung von floristischen Arten.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_..._Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_..._Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_..._Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3)) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikations-funktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_..._Information“,
— nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR5L7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland