Herstellung und Lieferung von Schildermaterialien für die Einführung und Verdichtung eines modernen Radverkehrskonzeptes mit Knotenpunktwegweisung Referenznummer der Bekanntmachung: FW-2021-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huemmling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Schildermaterialien für die Einführung und Verdichtung eines modernen Radverkehrskonzeptes mit Knotenpunktwegweisung
Diese Ausschreibung beinhaltet 2 Teile:
Zum einen soll auf Grundlage des vorhandenen Radverkehrleitsystems ein flächendeckendes Fahrrad-Knotenpunktsystem im Naturpark Hümmling und dem emsländischen Hasetal eingeführt werden. Hierzu sind 250 Knotenpunkte geplant, die in der Landschaft durch eine Infotafel mit detailliertem Kartenanteil gekennzeichnet werden sollen.
Zum anderen sollen das Radwegenetz weiter verdichtet werden, indem 185 km zusätzliche Strecken ausgeschildert und 92 weitere Knotenpunkte ergänzt werden.
Für beide Teile sind im Rahmen dieser Ausschreibung die Herstellung und Lieferung der Beschilderungsmaterialien zu vergeben.
Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Samtgemeinde Sögel
49751 Sögel,
Gemeinde Esterwegen
26897 Esterwegen,
Gemeinde Surwold
26903 Surwold,
Samtgemeinde Werlte
49757 Werlte,
Samtgemeinde Lathen
49762 Lathen,
Stadt Haren (Ems)
49733 Haren (Ems),
Stadt Meppen
49716 Meppen,
Samtgemeinde Herzlake
49770 Herzlake,
Stadt Haselünne
49740 Haselünne
Siehe im Detail bereits die vorstehende Kurzbeschreibung sowie im Detail weiterhin die Darstellungen in der Leistungsbeschreibung.
20790/07/4
Hinsichtlich der Bedingungen für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird ausdrücklich auf die entsprechenden Beschaffungsunterlagen verwiesen. Gleiches gilt für die Vertragsbedingungen mit dem künftigen Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von verschiedenen Schildermaterialien für die Einführung und Verdichtung eines modernen Radverkehrskonzeptes mit Knotenpunktwegweisung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://oka-werbetechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des NTVergG in der Fassung vom 20. November 2019.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools und unter Verwendung des bereit gestellten Angebotsvordrucks elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe Musterschilder einzureichen — siehe im Detail die entsprechenden Angaben und Abbildungen in der Leistungsbeschreibung.
Diese Muster sind postalisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden. Sofern der Vergabestelle die einzureichenden Muster nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i. V. m. § 56 Abs. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die eingereichten Muster werden zur Angebotswertung gem. der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix bewertet.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0D6PY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/