IT-Kommunikationsnetz Niedersachsen Ports Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de/haefen/wilhelmshaven
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Kommunikationsnetz Niedersachsen Ports
Die Niedersachsen GmbH & Co. KG beabsichtigt, Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Internetzugängen sowie eines WAN und einer Firewall durch den Auftragnehmer an verschiedenen von Niedersachsen Ports betriebenen Standorten zu vergeben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Auftraggeber ist verantwortlich für 5 Seehäfen, 7 Inselversorgungshäfen und 3 Regionalhäfen in der niedersächsischen Küstenregion. Das Unternehmen besteht aus der Zentrale mit Sitz in Oldenburg sowie den Niederlassungen Brake, Cuxhaven, Emden, Norden und Wilhelmshaven.
Zur Versorgung der Standorte und der Zentrale mit einem Internetzugang und einem Wide Area Network („WAN“) beabsichtigt der Auftraggeber, einen geeigneten Auftragnehmer mit den hierzu erforderlichen Internetzugangs- und WAN-Dienstleistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer soll die Internetzugänge einrichten, die Standorte und die Zentrale in einem WAN verbinden und nach Abschluss der Installation über die Vertragslaufzeit den Internetzugang, Router, Backupleitungen, ein WAN sowie eine Firewall betreiben bzw. dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass der Bewerber/das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister). Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB durch Einreichung folgender Eigenerklärungen () nachzuweisen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB,
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister,
c) Angaben zu Erklärungen in Bezug auf die Eignung.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Einreichung folgender Eigenerklärung nachzuweisen: Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen.
_Möglicherweise geforderte Standards:
aa) Durch die Referenzen ist insgesamt der Nachweis der Erbringung folgender Leistungen zu führen:
Einrichtung und mindestens 1-jähriger Betrieb eines Internetzugangs für Telekommunikations-, Online- sowie Datendienste auf Basis des TCP/IP-Protokollstacks und des MPLS-Protokolls innerhalb eines Behörden- oder Firmennetzes und Verbindung von mindestens 3 Standorten zu einem Wide Area Network („WAN“), hierzu gehören insbesondere:
— Einrichtung, Installation und Inbetriebnahme des Zugangs sowie Betrieb der Kommunikationsplattform (Anbindungskomponenten),
— Leitungsüberwachung (Monitoring),
— Störungsbeseitigung,
— Einrichtung und Betrieb einer Firewall,
— Betreuung unterschiedlicher Leitungsmedien (Kupfer und Glasfaser).
Der Nachweis kann jeweils durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden.
bb) Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts „Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Referenzauftrags,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen; anhand der Beschreibung muss es für den Auftraggeber möglich sein nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt und die geforderten Mindeststandards erfüllt sind,
— Ausführungszeitraum,
— Projektvolumen netto,
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer),
— Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Näheres regeln die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag die in den Teilnahmebedingungen bezeichneten Erklärungen beizufügen. Entsprechende Formblätter stehen unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal zusammen mit den Bewerbungsbedingungen zur Verfügung. Die Bewerber sind aufgefordert, die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber vonden im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zunächst ein erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.