Generalplanung für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 85-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg (Elbe)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLRHU2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLRHU2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke

Referenznummer der Bekanntmachung: 85-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Samtgemeinde Elbtalaue möchte einen Generalplaner mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke beauftragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:

29484 Langendorf (Elbe)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Dömitzer Eisenbahnbrücke ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung und steht im C-Gebiet des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue. Es ist ein touristisches Highlight, welches aber noch nicht inwertgesetzt werden konnte. Ziel ist es, dass Denkmal langfristig zu erhalten und nachhaltig inwertzusetzen im Sinne von

— Ökologischer Nachhaltigkeit - Besucherlenkung und Naturerleben im Biosphärenreservat,

— Ökonomischer Nachhaltigkeit - Nutzung des touristischen Potenzials am Elberadweg,

— Sozialer Nachhaltigkeit - Entwicklung von Maßnahmen für alle Alters- und Zielgruppen sowie barrierearme Zugangsmöglichkeiten,

— Kultureller Nachhaltigkeit - Sicherstellung eines Kulturdenkmals von nationaler Bedeutung und der Erinnerungskultur der deutsch-deutschen Teilung.

Die Eisenbahnbrücke wurde 1873 als Verbindung der Strecke zwischen Berlin und der Nordsee fertigstellt. Da die Elbe und ihr Überflutungsbereich hier ca. 1 000 Meter breit sind, war die Dömitzer Eisenbahnbrücke mit 1 050 m Länge und 24 Brückenbögen auf 25 Pfeilern die zweitlängste Eisenbahn-Strombrücke in Deutschland - zur damaligen Zeit eine Innovation. Im April 1945 wurde sie Opfer eines Bombenangriffs und teilweise zerstört. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden die Brückenbögen und -pfeiler in der Elbe demontiert, das Brückenhaus auf Dömitzer Seite geschliffen und die Rückwertige Eisenbahnanbindung auf Dannenberger Seite abgebaut.

Heute stehen auf niedersächsischer Seite weithin erkennbar 16 Bogensegmente sowie 16 Stützpfeiler der historischen Stein- und Stahlkonstruktion im Elbvorland. Ebenfalls erhalten ist das westliche Brückenhaus mit Kasematten.

Die Dömitzer Eisenbahnbrücke seht unter Denkmalschutz. Sie wird als Einzelbaudenkmal gem. § 3 Absatz 2 NDSchG im Denkmalverzeichnis geführt. Sie ist aber auch eine der wenigen verbliebenen großen Ruinen des zweiten Weltkriegs und ein Symbol der deutschen Teilung.

In einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie (Anlage B 02) zu dem Projekt wurde festgestellt, dass die Brücke von der Bausubstanz her geeignet ist, sie als Skywalk herzurichten, und somit eine Inwertsetzung der Brücke als Natur- & Kulturerlebnis möglich und sinnvoll ist.

Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ist nun in einem 1. Bauabschnitt vorgesehen, die Brücke soweit baulich Instand zu setzen auch unter naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, dass eine Begehbarkeit der Brücke möglich ist. Dazu sind zunächst bauliche Maßnahmen an der Brücke erforderlich. Zum einen ist eine Instandsetzung der 16 Brückenpfeiler einschließlich des Natursteinmauerwerks notwendig. Aber auch im Bereich der Stahlkonstruktion sind die Wiederherstellung der Lager und Maßnahmen an Nieten und Profilen durchzuführen. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen ist noch eine Tragwerksplanung zu erstellen. Ferner ist vor der Umsetzung eine stein- und metallrestauratorische Begutachtung und während der Umsetzung eine Baubegleitung durch Restauratoren vorgesehen.

Aufgrund besonderer naturschutzrechtlicher Vorgaben sind zudem ökologische Baubegleitungen für die Bereiche Brut- und Gastvögel, Mauerfarne und Fledermäuse eingeplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt stufenweise:

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag zunächst nur die bis zum Abschluss der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 nach HOAI) erforderlichen Planungsleistungen (Grundbeauftragung). Über die Weiterbeauftragung mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 7 ff. nach HOAI (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber je nach Planungsergebnis und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Generalplanervertrag (Teil C) zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Förderung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt (Richtlinie „Landschaftswerte“) unter Einsatz von EFRE-Mitteln.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angabe zur Laufzeit des Vertrags in Ziffer II.2.7) ist als Schätzung zu verstehen. Die angegebene Laufzeit basiert auf der aktuellen Planung des Auftraggebers bzgl. des Verlaufs des Vergabeverfahrens, der vorgesehenen Bauzeit der Gesamtmaßnahme und den Vorgaben des Zuwendungsgebers. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im konkreten Fall sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Berufszulassung der Projektleitung: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projekt-leiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architektenkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 (insgesamt und aus Planungsleistungen für Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

3. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

5. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Büroinhabern / Geschäftsführern, Architekten / Ingenieuren und kaufmännischen / technischen Mitarbeitern.

6. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 4.: Es sind mindestens 2 vergleichbare frühere Aufträge zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:

— Abgeschlossene Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 ff. HOAI (mindestens Leistungsphasen 1 bis 4) oder gleichwertige gutachterliche Tätigkeiten aus dem Bereich der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude,

— Zur Realisierung des Vorhabens wurden öffentliche Zuwendungen / Fördergelder verwendet (geförderte Projekte),

— Leistungsbeginn des Bieters frühestens 1.1.2017.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in: Berufszulassung als Architekt/in gemäß jeweils anwendbarem Landesrecht.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/08/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/08/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Ergänzung zu Ziffer III (weiteres Eignungskriterium):

8. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

2) Nachunternehmer, Eignungsleihe: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D 02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D 03) nachzuweisen.

3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D 04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft während des laufenden Vergabeverfahrens können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRHU2.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2021

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