Stadt Schneverdingen – Erweiterung des Gewerbegebietes Südring Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR548
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schneverdingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schneverdingen – Erweiterung des Gewerbegebietes Südring
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlagen (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 5 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung,
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 5 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistungen,
— Bauvermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI. 1.4.7, Leistungsphasen 1-4.
Die Stadt Schneverdingen bereitet seit mehreren Jahren die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Südring vor. Der dafür aufgestellte Bebauungsplan Nr. 83, „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“, wurde durch den Rat am 26.09.2019 beschlossen und ist seit dem 25.1.2020 rechtsverbindlich. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor das Gewerbegebiet um ca. 11,78 ha (Nettobaulandfläche) zu erweitern. Ergänzend waren ca. 3,15 ha bereits im B-Plan Nr. 60 „Südring“ ausgewiesene Gewerbeflächen im Rahmen einer Bestandsüberplanung anzupassen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes gliedert sich in die Teilbereiche 1 und 2.
Der zur Deckung des zusätzlichen Gewerbeflächenbedarfes vorgesehene Teilbereich 1 liegt mit einer Größe von rund 21,4 ha Bruttobauland im Süden des zentralen Siedlungsgefüges der Stadt Schneverdingen, direkt angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet Südring.
Der Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 befindet sich nördlich des zentralen Siedlungsgefüges der Stadt Schneverdingen. Bei dem für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen vorgesehenen Teilbereich 2 handelt es sich um eine Teilfläche des Flurstücks 002/018, Flur 2 in der Gemarkung Schneverdingen. Der Teilbereich 2 umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha.
Grundlage für die planerische Konzeption des Gewerbegebietes bildet ein städtebauliches Nutzungskonzept, das von der Stadt Schneverdingen erarbeitet wurde. Ausgehend von diesem Konzept können Bauplätze mit ortsüblichen Größen von 1 500 m2 – 7 000 m2 für ca. 40 Gewerbebetriebe geschaffen werden. Es sind jedoch auch andere Grundstückszuschnitte entsprechend der tatsächlichen Nachfrage möglich.
Die Kosten der Maßnahme werden auf rd. 5,1 Mio. brutto geschätzt und gliedern sich wie folgt:
Entwässerungstechnische Erschließung: 2 363 340,00 brutto;
Verkehrsflächen inklusive Beleuchtung: 2 116 769,54 brutto;
Löschwasser und Umweltschutz: 322 087,78 brutto;
Baunebenkosten: 301 985,86 brutto
Die Erschließung soll in einem Bauabschnitt erfolgen und ist nach den aktuellen Vorgaben bis zum 30.6.2022 fertigzustellen, da die EU Förderperiode endet. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine maximale Verlängerung der Fertigstellung inklusive Verwendungsnachweis bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgese-henen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Ein-bindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen,
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
3.3 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hin-blick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Erschließungsplanung für Baugebiete).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Fertigstellung),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen).
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR548
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]