Errichtung und Betrieb einer Kita in Springe OT Völksen/Alvesrode Referenznummer der Bekanntmachung: 184-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Springe
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb einer Kita in Springe OT Völksen/Alvesrode
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Errichtung einer Kindertagesstätte auf einem geeigneten Grundstück in der Stadt Springe (Sozialraum Völksen/Alvesrode) und der anschließende Betrieb.
31832 Springe OT Völksen/Alvesrode
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen Auftragnehmer für die Errichtung des Kitagebäudes auf einem geeigneten, vom Auftragnehmer einzubringenden Grundstück - ggf. mit einem bereits vorhandenen Bestandsgebäude - und den anschließenden Betrieb der neuen Kita für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Grundlaufzeit). Der 1.8.2022 ist der von der Stadt gewünschte Inbetriebnahmezeitpunkt. Der späteste mögliche Inbetriebnahmezeitpunkt ist der 1.10.2023. Der Betriebsvertrag (Teil C) kann im Anschluss an die Grundlaufzeit von der Stadt einseitig bis zu zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Die Stadt Springe hat Bedarf an neuen Kinderbetreuungsplätzen. Um diesen zu decken, soll auf einem geeigneten Grundstück im Sozialraum der Ortsteile Völksen/Alvesrode eine Kita errichtet und betrieben werden. Die Ausschreibung umfasst den Neu- oder Umbau eines (Bestands)gebäudes zur Unterbringung einer viergruppigen Einrichtung auf einem Grundstück, das der Auftragnehmer einbringt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte. Hierzu sind 2 Möglichkeiten vorgesehen:
— Der Betreiber arbeitet mit einem Investor zusammen, der das Kitagebäude errichtet, Eigentümer des Gebäudes ist und es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags an diesen vermietet (Vermieter),
— Der Betreiber errichtet das Kitagebäude selbst und nutzt es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags für den Betrieb der Einrichtung. In diesem Fall übernimmt der Betreiber auch die nachfolgend und im Betriebsvertrag definierten Leistungsbestandteile des Gebäudeeigentümers/Vermieters.
Die Kita soll 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und 2 Kindergartengruppen (je 25 Plätze) vorhalten.
Die Stadt Springe schließt mit dem Betreiber der Kita einen Betriebsvertrag ab (Teil C der Vergabeunterlagen). In diesem ist die Kostenerstattung für den Betrieb der Kita geregelt, u. a. werden dem Betreiber betriebliche Aufwendungen erstattet. Zu den betrieblichen Aufwendungen gehört auch der (kalkulatorische) Mietzins.
Die Grundlaufzeit des Betriebsvertrags beträgt 25 Jahre ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Der Betriebsvertrag kann im Anschluss an die Grundlaufzeit von der Stadt einseitig bis zu zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) bezieht sich auf die Grundlaufzeit des Betriebsvertrags ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer vorgesehenen Bauablauf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Registereintragung: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.,
2. Träger der freien Jugendhilfe: Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
3. Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters,
4. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 4.: Deckungssummen von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
5. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge,
6. Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung über die Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und Sonstigem Personal,
7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung.
Zu 5.: Es sind jeweils mindestens 2 Referenzleistungen aus nachfolgenden Gruppen zu erklären:
a) Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes für Bildungs- oder soziale Zwecke (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Jugendfreizeitheime, Dorfgemeinschaftshäuser o. ä.) mit Baukosten (KG 300-500 gemäß DIN 276) von mindestens 1 Mio. EUR netto und Inbetriebnahme des Objekts nicht vor dem 1.1.2012,
b) Betrieb einer Kindertagesstätte mit mindestens 2 Gruppen für einen kommunalen Auftraggeber über mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 1.1.2012.
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu Ziffer III:
1) Weitere Eignungskriterien:
8. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
9. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Hinweis: Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei dem Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot (Teil E der Vergabeunterlagen) abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR61U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.