Generalplanungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle BBS Soltau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle BBS Soltau
Der Heidekreis beabsichtigt, die Sporthalle der BBS Soltau zu sanieren.
Dazu soll in diesem Verfahren ein Generalplanungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung erbringt.
Eine Vorentwurfsplanung wurde zur Beantragung der Fördermittel erstellt und ist vorhanden, es werden daher die Leistungsphasen 3 bis 8 (bzw. 6) vergeben.
Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Niedersächsischen Sportstättensanierungsprogramm gefördert und hat ein Baukostenvolumen KG 300 + 400 von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Landkreis Heidekreis
Harburger Str. 2
29614 Soltau
Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Dreifeldhalle mit Tribüne, die um eine komplette Etage im Gelände eingelassen wurde. Das Gebäude hat verschieden hohe Flachdächer und eine Ziegelfassade. Die Konstruktion besteht überwiegend aus Stahlbeton mit Mauerwerk. Über der Halle spannt eine Stahl-Fachwerkkonstruktion und über dem Sanitärbereich eine Stahlbetondecke. Der Eingangsbereich, ein Teil der Umkleiden und Sanitärbereiche, die Lüftungszentrale, sowie die Tribüne befinden sich im Erdgeschoss. Das Spielfeld mit Nebenräumen, ein Gymnastikraum, Umkleiden und Sanitärbereiche befinden sich im Kellergeschoss.
In der Vorentwurfsplanung wurden als wesentliche Maßnahmen identifiziert:
— Schadstoffsanierung in fast allen Bauteilen,
— Sanierung des Hallendaches mit Dachdämmung, Dachlichtkuppeln und Abdichtung,
— Sanierung des Daches des Sanitärbereiches mit Neugestaltung des Eingangsbereiches,
— Einbau von Fenstern in der bisher komplett geschlossenen Hallenfassade,
— Einbau eines barrierefreien WC,
— Einbau von Nebenräumen in der ehemaligen Garderobe,
— Austausch aller vorhandenen Fenster und Außentüren,
— Komplettsanierung der Sanitäranlagen und Umkleiden,
— Komplettsanierung der Heizungs-und Wasser-Ver-und Entsorgung,
— Komplettsanierung der Elektroanlage,
— Komplettsanierung der Lüftungsanlage mit geändertem Heiz-und Lüftungskonzept,
— Komplettsanierung aller Fußböden außer des Schwingbodens der Halle,
— Komplettsanierung aller Oberflächen und Einbauten im Umkleide-und Sanitärbereich,
— Teilinstandsetzung der Bauwerksabdichtung,
— Instandsetzung der angrenzenden Außenanlagen zum Abschluss der Sanierung,
— Berücksichtigung der Planungskosten.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die / der Bewerber/in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber/innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/innen überschreitet, werden die Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber/innen ausgewählt.
Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Mindestanforderungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung § 33 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
Mindestanforderung: 250 000 EUR p. a. im Mittel.
1.2 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
Mindestanforderung: 200 000 EUR p. a. im Mittel.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 34 und 55 HOAI bzw. 6 § 51 HOAI, mind. Übergabe an den Betreiber) muss im Zeitraum von Juni 2011 bis Juni 2021 liegen.
Projekt 1 // Objektplanung
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300 + 400 >= 1 Mio. EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, erbracht und abgeschlossen.
Projekt 2 // Tragwerksplanung:
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300 + 400 >= 1 Mio. EUR netto in den Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 HOAI, Honorarzone III oder höher § 52 HOAI, erbracht und abgeschlossen.
Projekt 3 // Technische Ausrüstung HLS:
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 400 >= [Betrag gelöscht] EUR netto in den Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI § 55 in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI, Honorarzone II oder höher § 56 HOAI, erbracht und abgeschlossen.
Projekt 4 // Technische Ausrüstung ELT:
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 400 >= [Betrag gelöscht] EUR netto in den Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI § 55 in den Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI, Honorarzone II oder höher § 56 HOAI, erbracht und abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber/innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerberform dies vorsieht;
Bewerber/innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Siehe unter II.2.9)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzen 3 Geschäftsjahre pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung im Sinne § 34 HOAI und mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoumsatz pro Jahr mit Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI vorweisen können.
Siehe unter II.2.9).
Die Referenzprojekte als Bauaufgabe jeweils eine Sanierung, im Projekt 1 mindestens ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Auftragnehmer in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000, EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder/innen in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRDTY/documents.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber/innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der / des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie / er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRDTY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heidekreis.de