Beschaffung einer RZ-Infrastruktur für die Stadt Winsen (Luhe) (wettbewerblicher Dialog Teil 1) Referenznummer der Bekanntmachung: RZ 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer RZ-Infrastruktur für die Stadt Winsen (Luhe) (wettbewerblicher Dialog Teil 1)
Beschaffung einer RZ-Infrastruktur für die Stadt Winsen (Luhe) (Teilnahmewettbewerb zum wettbewerblichen Dialog, Verfahrensteil 1).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Winsen (Luhe) beabsichtigt die Beschaffung neuer Kernkomponenten für Ihr Rechenzentrum.
In dem Zusammenhang mit der Beschaffung sollen wichtige Themen wie:
— Virtualisierungsplattform,
— Trennung von Compute- und Speicherresourcen,
— Gestaltungs Backupmechanismen,
— VDI-Infrastruktur.
Mit betrachtet werden.
Das Verfahren wird daher als wettbewerblicher Dialog gemäß VgV durchgeführt.
Beschafft werden sollen:
— Lieferleistungen der Systeme,
— Einrichtung und Parametrisierung der Systeme,
— Service der Systeme.
Die Leistungen sollen in 2021 realisiert werden.
Optionale Verlängerungsoption durch den Kunden um 12 Monate
Gemäß Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Stadt Winsen (Luhe) RZ Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird durch das Unternehmen memo-c, Kriegerdankweg 29, 22457 Hamburg unterstützt. memo-c sichert eine Bedarbeitung der Unterlagen nach Vorgabe des Datenschutzes und der DSGVO zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.