Fachlehranstalt Oldenburg: Neubau Schulungsgebäude VgV-Offenes Verfahren Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: Fachlehranstalt Oldenburg_Schulungsgebäude_Offenes Verfahren TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fachlehranstalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachlehranstalt Oldenburg: Neubau Schulungsgebäude VgV-Offenes Verfahren Fachplanung Technische Ausrüstung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Anlagengruppen 1-6, 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 und 8 HOAI im Rahmen des Neubaus eines Schulungsgebäudes neben das Hauptgebäude des Auftraggebers in der Willersstraße 9, 26123 Oldenburg.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Neubau eines Schulungsgebäudes neben sein Hauptgebäude (Altbau) in einer Baulücke (Nachbar auf der anderen Seite: Handwerkskammer Oldenburg) zu realisieren. Gegenstand des Verfahrens ist die Fachplanung Technische Ausrüstung für das Objekt.
Kenndaten zum Projekt:
— Grundstücksgröße (gesamt) ca. 710 m2,
— Bebaute Fläche Altbau ca. 200 m2; bebaute Fläche Neubau ca. 200 m2,
— Lückenbreite ca. 7,25 m,
— Nutzfläche ca. 600 m2,
— BGF ca. 750 m2,
— Geschossigkeit Z IV.
Bei der Planung des Gebäudes sind folgende Punkte zu beachten:
Bei der Lückenbebauung sind die Nachbargebäude in die Planung einzubeziehen (Stichwort Brandschutz/Brandwand zu Nachbargebäude). Bauliche Anpassungen an den Nachbargebäuden sind einzuplanen (Rückbau Fassadenbekleidungen, Verschließen von Fensteröffnungen, Anpassung Gesims etc). Im Altbau sind zudem in Abstimmung mit dem Bauherrn kleinere Eingriffe vorzusehen (Gestaltung Verbindung Alt- und Neubau). Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Neubau mit einer Tiefgründung ausgestattet werden muss.
Vom Auftragnehmer sind erforderliche Anpassungen an den Nachbargebäuden (Gebäude Handwerkskammer und Altbau des Auftraggebers), die im Zusammenhang mit dem verfahrensgegenständlichen Lückenschluss stehen, im Auftragsumfang mit zu erbringen und in die anzubietenden vertraglichen Honorare einzurechnen. Zu den vom Auftragnehmer mit zu planenden baulichen Anpassungen an den Nachbargebäuden gehören:
Gebäude der Handwerkskammer:
— Schaffung von Tageslichtquellen über Dachflächenfenster als Ersatz für die zu verschließenden Fensteröffnungen im Seitenbereich,
— Ersatzweise Entwässerungsmöglichkeit der Dachfläche für Wegfall der vorhandenen Fallrohre,
— Verlegung Ver- und Entsorgungsleitungen des Nachbargebäudes, die derzeit in dem zu bebauenden Bereich liegen.
Altbau Auftraggeber:
— Das Verschließen sämtlicher Fensteröffnungen zwischen Neu- und Altbau macht ggf. zusätzliche Fensteröffnungen am Altbau erforderlich (z. B. der Personalraum muss über eine Sichtverbindung nach Außen verfügen. Für die meisten Büros gilt Ähnliches),
— Neu- und Altbau sollen über eine gemeinsame Heizung versorgt werden.
Bei der Planung ist darauf zu achten, dass der Neubau – wenn möglich – brandschutztechnisch autonom ausgebildet wird (u. a. Ausbildung von 2 baulichen Rettungswegen). Der zweite bauliche Rettungsweg des Altbaus (Bestand: Feuertreppe an Gebäude, welche im Zuge der Maßnahme zurückgebaut werden muss) soll hingegen – wenn möglich – im Neubau nachgewiesen werden.
Herstellung des Neubaus gem. DIN 18040-1. Der Neubau soll mit einem Aufzug ausgestattet werden. Der Aufzug soll so angeordnet werden, dass auch der Altbau erschlossen werden kann. Der Altbau verfügt über Hausanschlüsse und Technikraum. Im Zuge der Maßnahme soll auch die Heizungsanlage im Altbau erneuert werden. Diese soll zukünftig beide Gebäudeteile versorgen. Auch dies ist Gegenstand des Auftrags.
Gegenstand des Raumprogramms sind Theorie- und Praxisräume zur Erweiterung der Abteilung Ganzheitskosmetik und Wellness. Das Raumprogramm wurde mit Schreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 28.10.2019 anerkannt. Es existiert ein positiv verbeschiedener Vorbescheid aus dem Jahr 2018.
Der Auftragnehmer hat mit der Ausführung der Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der LPH 1 bis 3.
Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
— dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 6 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des als Anlage 7 den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts „Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV“ zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bieters, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in Euro netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung).
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren.
2) Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert ist mindestens eine (1) Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8, mindestens Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gem. §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 8 HOAI, für Neubauten oder Umbauten;
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 400 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind;
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote im vorliegenden Verfahren begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert ist mindestens eine (1) Referenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8, mindestens Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gem. §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 8 HOAI, für Neubauten oder Umbauten;
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 400 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind;
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote im vorliegenden Verfahren begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Der vom Bieter benannte Projektleiter muss die berufliche Qualifikation des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRHG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.