Schülerindividual- und Behindertenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerindividual- und Behindertenbeförderung
Der Landkreis Harburg (im Folgenden „AG“) ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersäschsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden „NSchG“) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 8.10.2015. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen wie abgelegene Wohnorte oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen („SuS“) im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Diverse Schulen im Landkreis Harburg und in den Städten Lüneburg und Hamburg
Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst kurz nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt werden.
Ab dem 2.9.2021 sollen schultäglich die in den Losen 1 bis 7 und 12 bis 16 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 8-11 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese bereits ab dem 5.8.2021 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 4 Schuljahre vorgesehen. Ausnahmen sind für die Lose 1-4, 7-10 und 12-13 geregelt, die den Transport von behinderten Kindern beinhalten, und für welche somit ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich ist. Bei diesen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Hier soll eine maximale Laufzeit von 5 Schuljahren gelten. Für diese Lose ist zudem teilweise der Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen, soweit dieses vom AG vorgegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und körperlichen und geistigen Behinderung zur Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Schülers (Umsetzer) zur Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von 6 SuS aus dem Ortsteil Podendorf zur Schule bzw. Bushaltestelle und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und körperlichen und geistigen Behinderung zu den Schulen in Winsen-Roydorf und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderung aus der Gemeinde Stelle, der Samtgemeinde Elbmarsch und der Stadt Winsen/Luhe zur Schule und zu
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von 2 SuS aus der Stadt Buchholz zu der genannten Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von 3 SuS aus der Stadt Buchholz-Buensen zu der genannten Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf teilweise verhaltensauffällig zu den Schulen und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischen Förderbedarf aus dem gesamten Kreisgebiet zur Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Beförderung von hörgeschädigten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule und zurück (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).