Sanierungsträgerlistungen nach §§ 157 ff. BauGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5321 / 704-401
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträgerlistungen nach §§ 157 ff. BauGB
Das Erweiterungsgebiet „Altstadt-südöstlicher Teil“ (ca. 23 ha) des Sanierungsgebietes „Altstadt-östlicher Teil“ in der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Anlass für das Erweiterungsgebietes im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht werden rund 5,2 Mio. Gesamtkosten veranschlagt. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme ist auf 7 Jahre angelegt. Der Schwerpunkt des Maßnahmenkataloges der Vorbereitenden Untersuchung (VU) liegt bei der zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Quartiers. Hierfür werden die Leistungen eines Sanierungsträgers ausgeschrieben. Die VU ist unter folgendem Link einsehbar (https://www.goslar.de/stadt-buerger/stadtentwicklung/oestliche-altstadt).
Goslar
Durch die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm soll die Dienstleistung eines Sanierungsträgers für das Erweiterungsgebiet „Altstadt-südöstlicher Teil“ des Sanierungsgebietes „Altstadt-östlicher Teil“ ausgeschrieben werden.
Wesentliche Aufgabe des Sanierungsträgers ist es, die Stadt sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien zu beraten und zu unterstützen.
Der Sanierungsträger übernimmt die kaufmännischen Aspekte im Sanierungsverfahren und wird beratend tätig. Die von der Verwaltung verfolgten Maßnahmen werden vom Sanierungsträger förderrechtlich begleitet. Ziel der Sanierung und der Begleitung durch einen Sanierungsträger ist es die städtebaulichen Missstände aufzugreifen und zu beseitigen.
Die anstehenden Aufgaben umfassen:
— Information und Einbeziehung von Eigentümerinnen und Eigentümern,
— Vorbereitung rechtssicherer sanierungsrechtlicher Stellungnahmen sowie juristische Beratung in sanierungsrechtlichen Fragestellungen,
— Antragsbearbeitung und Fördermittelberatung,
— Beratungsleistungen gegenüber der NBank und dem MS,
— Pflege der Begleitinformation,
— Finanzverwaltung, Controlling,
— Weiterentwicklung des in der VU genannten Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- u. Finanzierungsplans, Mitwirkung an der Verfahrensevaluation, Abrechnung von Maßnahmen, Mittelanmeldung/ Mittelabruf vom Zuwendungsgeber,
— Mitwirkung bei der Berichtserstattung/ Gremienbeteiligung,
— Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben,
— Moderation von Beteiligungsprozessen,
— Erarbeitung von Entwicklungs- und Quartierskonzepten,
— Dokumentation Sanierungsschritte/ optional Abschlussbericht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Sanierungsträger "Altstadt-südöstlicher Teil"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien zur Auswahl eines Bewerbers im Verhandlungsverfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.