Ökostromlieferung für die Jahre 2022 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für die Jahre 2022 - 2025
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Oldenburg (Oldb)
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostromlieferung für die Jahre 2022 - 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).