Malware-Schutzlösungen Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-912/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Malware-Schutzlösungen
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der Kauf oder alternativ die zeitlich befristete Überlassung von Malware-Schutz-Software für folgende in dem Vertrag aufgeführten Leistungen:
— Lieferung von Standardsoftware für den Malware-Schutz,
— nebst Überlassung der dazugehörigen Lizenzen,
— die Erbringung von Pflegeleistungen (Überlassung neuer Programmstände, Störungsbesei-tigung, Hotline),
— sowie weitere optionale Leistungen nach Anforderungen aus Einzelabruf-Formular.
30169 Hannover
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der Kauf oder alternativ die zeitlich befristete Überlassung von Malware-Schutz-Software für folgende in dem Vertrag aufgeführten Leistungen:
— Lieferung von Standardsoftware für den Malware-Schutz,
— nebst Überlassung der dazugehörigen Lizenzen,
— die Erbringung von Pflegeleistungen (Überlassung neuer Programmstände, Störungsbesei-tigung, Hotline),
— sowie weitere optionale Leistungen nach Anforderungen aus Einzelabruf-Formular.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Lizenzen für den Malwareschutz
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRD6JD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.