RV zum Aufbau einer Stammsammlung von Aktinomyzeten und Zugriff auf molekulargenetisches Knowhow
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 531 / 6181-2304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zum Aufbau einer Stammsammlung von Aktinomyzeten und Zugriff auf molekulargenetisches Knowhow
Die Abteilung Mikrobielle Naturstoffe (MINS) des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) widmet sich der Identifizierung und Charakterisierung von antimikrobiell aktiven Naturstoffen. Sowohl antibakterielle Wirkstoffe als auch antifungale Naturstoffe sind dabei von Interesse. Hierdurch sollen Kandidaten für die Entwicklung neuer, wirksamer Antibiotika gefunden werden, welche aufgrund wachsender Resistenzen von humanpathogenen Erregern gegen etablierte Antibiotika dringend benötigt werden. Im Fokus stehen Substanzen, welche gegen gramnegative Bakterien wirken. Kandidaten solcher Naturstoffe werden in MINS hauptsächlich aus bodenlebenden Myxobakterien isoliert. Der Aufbau einer Stammsammlung von Aktinomyzeten bedarf jedoch weiterer, umfangreicher und langjähriger Anstrengungen, welche das eigentliche Ziel der Suche nach aktiven Naturstoffen aus solchen Bakterien zeitlich gesehen in ferne Zukunft verschieben würde. Die Wahrscheinlichkeit der Identifizierung weiterer aktiver Naturstoffe soll jedoch zeitnahe signifikant gesteigert werden, da solche Naturstoffe als potentielle Antiinfektiva kurz- bis mittelfristig benötigt werden.
In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten externen Partner sollen verschiedene Ressourcen für die Abteilung MINS erschlossen werden. Hierdurch soll eine breitere Suche nach aktiven Naturstoffen unter Berücksichtigung von Aktinomyzeten ermöglicht werden und gleichzeitig hausinterne Ressourcen zum weiteren intensiven Screening der MINS-eigenen Stammsammlung von Myxobakterien gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen wird ein entsprechend ausgewiesener Partner gefunden werden
Saarbrücken
Die Abteilung Mikrobielle Naturstoffe (MINS) des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) widmet sich der Identifizierung und Charakterisierung von antimikrobiell aktiven Naturstoffen. Sowohl antibakterielle Wirkstoffe als auch antifungale Naturstoffe sind dabei von Interesse. Hierdurch sollen Kandidaten für die Entwicklung neuer, wirksamer Antibiotika gefunden werden, welche aufgrund wachsender Resistenzen von humanpathogenen Erregern gegen etablierte Antibiotika dringend benötigt werden. Im Fokus stehen Substanzen, welche gegen gramnegative Bakterien wirken. Kandidaten solcher Naturstoffe werden in MINS hauptsächlich aus bodenlebenden Myxobakterien isoliert. Der Aufbau einer Stammsammlung von Aktinomyzeten bedarf jedoch weiterer, umfangreicher und langjähriger Anstrengungen, welche das eigentliche Ziel der Suche nach aktiven Naturstoffen aus solchen Bakterien zeitlich gesehen in ferne Zukunft verschieben würde. Die Wahrscheinlichkeit der Identifizierung weiterer aktiver Naturstoffe soll jedoch zeitnahe signifikant gesteigert werden, da solche Naturstoffe als potentielle Antiinfektiva kurz- bis mittelfristig benötigt werden.
In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten externen Partner sollen verschiedene Ressourcen für die Abteilung MINS erschlossen werden. Hierdurch soll eine breitere Suche nach aktiven Naturstoffen unter Berücksichtigung von Aktinomyzeten ermöglicht werden und gleichzeitig hausinterne Ressourcen zum weiteren intensiven Screening der MINS-eigenen Stammsammlung von Myxobakterien gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen wird ein entsprechend ausgewiesener Partner gefunden werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Gewerbezentralregister; nicht älter als 3 Monate) oder vergleichbar.
Nachweis einer bestehenden Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung.
Die wissenschaftliche Expertise des im Rahmen des Auftrags einzusetzenden Personals zur Arbeit auf dem speziellen Gebiet der Klonierung / Assemblierung und Expression von BGCs soll durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Hierzu sollen beruflicher Werdegang und eine Liste relevanter Publikationen der mit dem Auftrag betrauten Personen eingereicht werden.
Eingereichte Arbeitsprobe mit Protokoll zu Anzucht, sowie zur Extraktion und Identifizierung des Naturstoffs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.