Neubau Zentralklinikum Georgsheil – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: ZKG-2021-01-SIG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anevita.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralklinikum Georgsheil – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Planungs- und Beratungsleistung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. aktueller Baustellenverordnung in Anlehnung an die AHO Heft 15 (2011).
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens bis 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform Eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
4. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRH35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bos-pm.de/