SAP-Basisbetrieb für die Universitätsmedizin Göttingen R21_013 Referenznummer der Bekanntmachung: R21_013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]84
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP-Basisbetrieb für die Universitätsmedizin Göttingen R21_013
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der SAP-Basisaufgaben der SAP-Systeme des Auftraggebers durch einen SAP-Basis Auftragnehmer. Aktives SAP-Basis Monitoring kombiniert mit der Unterstützung unserer Wartungstätigkeiten, proaktiver Systemverbesserung, -Kooperation und Wissenstransfer von SAP und SAP-Basis Kenntnissen.
Göttingen
Mit ihrer Erfahrung in SAP-Basis Aktivitäten und ihrer proaktiven und innovativen Umsetzungsstärke übernehmen Sie den SAP-Basisbetrieb für die SAP-Landschaft der UMG. Als SAP-Basis Auftragnehmer sind Sie umsetzungsverantwortlich für die Basisadministration der SAP-Systemlandschaft. Hierzu gehören die Datenbank-Administration und die Sicherstellung der Basisfunktionalität inklusive der hierzu definierten Systemperformance und Überwachung des SAP-Betriebes. Zudem sind Sie zuständig für die proaktive Systemoptimierung, das Einspielen und überwachen der Support-Packages sowie die Fehlerbehebung und Problemanalyse, dazu gehören auch Aktivitäten auf dem Betriebssystem, die in Verbindung mit einem funktionsfähigen und performant laufenden SAP-System notwendig sind.
Der Auftragnehmer hat folgende Anforderungen zur Sicherstellung des SAP-Basisbetriebs zu erfüllen:
— Proaktive Überwachung der SAP-Systeme, Datenbanken/DB-Jobs und SAP-interne Schnittstellenfunktionalitäten (Siehe 02-Anlage-A-SAP-Systemarchitektur-2020-10-05.xlsx) und die Durchführung daraus folgender Aktivitäten (z. B. eigenständige Tablespace-Erweiterung),
— Proaktive Systempflege,
— Performance-Analyse und -Optimierung,
— Fehleranalyse und -behebung,
— Problemmanagement,
— Rufbereitschaft für Produktivsysteme,
— Transportmanagement,
— Mandanten- & Systemkopien,
— Anwenden der Desaster-Recovery und Backup-Lösung (Zerto),
— SAP-Job Monitoring,
— Betreuung des SAP Solution Managers,
— Management und Administration von Oracle- und HANA-Datenbanken,
— Jährliche Pflege der technischen Betriebshandbücher,
— Regelmäßige Wartungsaufgaben durch AN:
—— Einspielen von Hinweisen/Sicherheitshinweisen,
—— Einspielen von SAP Support Packages und & Enhancement Packages,
—— Einspielen von neuen Kernelversionen,
—— Einspielen von aktuellen Betriebssystemupdates (Windows & Linux),
—— Einspielen von JVM Patches,
—— Einspielen von Datenbank-Patches.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP-Basisbetrieb für die Universitätsmedizin Göttingen R21_013
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).