Sanierung 2021-2022_UVG-Brücke (Umschlaganlage Voslapper Groden) Referenznummer der Bekanntmachung: SM1902 Umschlaganlage Voslapper Groden 2021-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de/haefen/wilhelmshaven/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung 2021-2022_UVG-Brücke (Umschlaganlage Voslapper Groden)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten für die Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke). Die Sanierung soll im April 2021 beginnen. Die Ausführungsarbeiten sollen dann zwischen 2021 bis Dezember 2022 durchgeführt werden, jedoch nur zu sturmfreien Zeiten zwischen April und Anfang Oktober.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten für die Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke). Die Sanierung soll am 1.4.2021 beginnen. Die Ausführungsarbeiten sollen dann zwischen 2021 bis 2022 durchgeführt werden, jedoch nur zu sturmfreien Zeiten zwischen April und Anfang Oktober. Mit diesem Vergabeverfahren werden zunächst nur diejenigen Arbeiten ausgeschrieben, die im Jahr 2021 ausgeführt werden sollen. Die weiteren Arbeiten im Folgejahr werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben.
Die Umschlaganlage Voslapper Groden – (UVG Brücke), besteht aus den folgenden Teilbauwerken und Bauteilen:
— Deichbauwerk: Das Bauwerk besteht aus einem Stahlbetonrahmen und bildet das Kreuzungsbauwerk mit dem Deich. Auf dem Deichbauwerk befinden sich die Einfahrtstore der Zufahrts- und Montagebrücke sowie das Wachgebäude,
— Transportbrücke: Die 1330 m lange Transportbrücke bilden die parallel verlaufenden Fahrbahnbrücken der Zufahrts- und Montagebrücke. Diese sind jeweils Spannbetonüberbauten (2-stegiger Plattenbalken/ 1t-Platte). Während die Zufahrtsbrücke der Transportbrücke für die logistische Anbindung des Hafenhauses, des Betriebsgebäudes und der einzelnen Anleger genutzt wird, erfolgt die Nutzung der Montagebrücke zum jetzigen Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen,
— Abzweigbauwerk: Auf dem aus 2 Ebenen bestehenden Abzweigbauwerk befindet sich das Hafenhaus von N-Ports,
— Verbindungsbrücke: Dies ist eine 810 m lange Umschlagbrücke (Fahrbahnbrücke wie Zufahrtsbrücke der Transportbrücke), einer Betriebsgebäudeplattform mit Betriebsgebäude und 2 Anlegeplattformen auf der Landseite (Löschköpfe 2 und 3) sowie einer Plattform auf der Seeseite (Löschkopf 1),
— Sonstiges: Von der Verbindungsbrücke aus und über die Anlegerplattformen erreicht man den Pollerdalben mit Zugangsstegen sowie einen Pontonanleger für Schlepper im Bereich der Betriebsgebäudeplattform. Die Gründungselemente bestehen aus Stahlrohrpfählen, gebündelt in Pfahlgruppen zu je 3 bzw. 4 – an Festpunktjochen mit 6 Pfählen – sowie mit aufgelegten und verankerten Jochbalken. Die Pollerdalben der Verbindungsbrücke sind auf 3, 4 und 8 Pfählen gegründet. Betrieben wird die Brücke durch den Chemiekonzern VYNOVA (ehemals ICI) zum Umschlag von für die PVC-Herstellung benötigten Rohstoffen. Im Weiteren ist die Nutzung der Transportbrücke durch das Energieversorgungsunternehmen Uniper in Form eines LNG – offshore Terminal vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 632225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.