Göttinger Verkehrsbetriebe – Lieferung und Errichtung von Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDA2G
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goevb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Göttinger Verkehrsbetriebe – Lieferung und Errichtung von Ladeinfrastruktur
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen (Opportunity-Charger) gemäß den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung. Der Auftragsgegenstand ist in verpflichtende und optionale Leistungen aufgeteilt.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen (Opportunity-Charger) gemäß den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung. Der Auftragsgegenstand ist in verpflichtende und optionale Leistungen aufgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRHGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]