Instandsetzung der elektrischen Verteilung in den Liegenschaften der Stadt Wildeshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.70.01:05/2021/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4431880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wildeshausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wildeshausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung der elektrischen Verteilung in den Liegenschaften der Stadt Wildeshausen
Die Stadt Wildeshausen möchte die ortsfesten elektrischen Anlagen in ihren Liegenschaften (19 Stck) überprüfen und auf Stand bringen. Die Leistungen sollen im Leistungsbild TGA — Elektro für öffentliche Gebäude, Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren stufenweise beauftragt werden.
27793 Wildeshausen
Im 1. Beauftragungsblock sind die vorliegenden Unterlagen zu sichten und somit die Grundlagen des Auftrags zu ermitteln sowie eine Projekt- und Planungsvorbereitung zu erstellen.
Sofern mehr als 5 Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Umsätze sowie der Leistungsfähigkeit des Büros und aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte (Anlage zum Teilnahmeformular) lautet wie folgt:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 15 %:
— Nettoumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte;
— Nettoumsatz [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte;
— Nettoumsatz [Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkte;
— Nettoumsatz ≤ [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (zur Verfügung stehende Elektroplaner) / Gewichtung: 15 %:
— ≥ 4 Personen 3 Punkte;
— 4 - 3 Personen 2 Punkte;
— 3 – 2 Person 1 Punkte;
— ≤ 2 Person 0 Punkte.
2. Vergleich der Referenzprojekte der letzten 3 Jahre im Hinblick auf Planungen im Bereich Schulen, KiTa & öffentliche Gebäude gem. 1. Beauftragungsblock / Gewichtung 70 %:
— ≥ 3 Projekte 3 Punkte;
— 3 - 2 Projekte 2 Punkte;
— 2 – 1 Projekte 1 Punkte;
— ≤ 1 Projekt 0 Punkte.
Die Leistungen gem. Beauftragungsblock Nr. 2 werden optional ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1. Aktueller Handelsregisterauszug nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
2. Erklärung gemäß §§ 123, 124 GWB nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
1. Eigenerklärung zum Unternehmensprofil nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
2. Angabe des Nettoumsatzes der letzten 3 Jahre nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
3. Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
4. aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag.
Nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Angabe von Referenzprojekten aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
2. Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag;
3. Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag.
Nach Maßgabe des Formulars Teilnahmeantrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D443755203 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Bewerbung — .
1. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
3. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
4. Interessenten können bis zum 16.7.2020 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
5. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehendinnerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) einzureichen.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
7. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabeaufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
8. Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
9. Nebenangebote oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
10. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung KW 48 angesetzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.