Erweiterungsneubau am Klinikum Leer_Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2021-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-leer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau am Klinikum Leer_Tragwerksplanung
Erweiterungsneubau am Klinikum Leer – Fachplanung Tragwerksplanung LP 1-6 nach §§ 49 ff. HOAI.
26789 Leer
Die Klinikum Leer gGmbH plant auf ihrem Klinikareal in Leer einen Erweiterungsneubau mit einer BGF von insg. ca. 19 000 qm. Das Projekt soll bis Ende 2024 fertiggestellt sein.
Ziel dieses VgV-Verfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für dieses Vorhaben (Grundleistungen LP1-6 + optionale Besondere Leistungen). Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.
Überblickartig soll im Wesentlichen entstehen: Tiefgarage mit 200 Parkplätzen, erweiterte Eingangshalle (mit Bistro und Ladenzeile), Rettungswache (noch nicht sicher), Chirurgiestation mit 2 OP-Sälen (Erweiterung Bestands-OP-Bereich), Reha-Einrichtung (ambulant, ganztägig) mit Schwimmbad, Komfortstation.
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen:
Die bestehende Eingangshalle wird mit dem Haupteingang zweigeschossig bis zur Augustenstraße herangeführt, wo eine neue Eingangssituation (u.a. mit Bistro und Ladenzeile) entstehen und eine Erschließung mit Zufahrt von der Annenstraße her erfolgen könnte.
Im 1.OG der Hallenerweiterung ergeben sich sodann zusätzliche Flächen, wo eine OP-Erweiterung um 2 Säle mit Nebenraumprogramm realisiert werden soll. Dazu soll im 1.OG des Neubautraktes eine Chirurgie-Station mit ca. 44 aufgestellten Betten (im Wesentlichen 2-Bett-Zimmer) entstehen, sodass ohne Aufzugnutzung Patienten mit kurzem Weg in den OP verbracht werden können. Der bestehende OP-Bereich (5 Säle) soll bei möglichst laufendem Betrieb um die beiden neuen Säle erweitert werden. Es ist vorgesehen, die derzeitige Gefäßchirurgie des Klinik-Standorts Weener nach Leer zu verlagern, sodass auf das dortige Raumprogramm Rücksicht zu nehmen sein wird (Verlagerung des Raumprogamms der dortigen 30-Betten Gefäßchirurgie mit Stationsbereich, OP-Möglichkeiten und Arztdienst-/Ambulanzbereich).
Im 2. und 3. OG sowie teilweise im Erdgeschoss und 1.UG (Schwimmbad) soll ein bereits mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmtes Raumprogramm für eine ambulante/tagesklinische Rehabilitationseinrichtung umgesetzt werden.
Im 4. OG des Neubautraktes soll eine neue interdisziplinäre Komfortstation mit mind. 30 Betten (65-70 % 1-Bett-Zimmer) entstehen, auf der Privatpatienten und Selbstzahler neben der medizinischen Behandlung auch umfangreiche Serviceleistungen und moderne Zimmer mit erhöhtem Komfort erhalten können sollen.
Im Erdgeschoss (ohne Eingangshalle und Schwimmbad Reha) soll bzw. kann das Raumprogramm für eine zentrale Rettungswache in Leer entstehen. Zur Kreuzung Christine-Charlotten-Straße und Augustenstraße hin müsste der Rettungsdienst eine separate An-/Abfahrtsituation erhalten. Sollte die Rettungswache nicht realisiert werden (dies wird sich voraussichtlich noch vor Leistungsaufnahme entscheiden), könnten die EG-Flächen insg. für die Rehabilitationseinrichtung genutzt werden, die sich dann in EG und 2. OG befände (plus Schwimmbad). Das 3. OG würde dann lediglich im erweiterten Rohbauzustand errichtet werden.
In den weiteren Ebenen 0,5.UG/1.UG/1,5.UG und 2.UG soll eine Tiefgarage mit ca. 200 Parkplätzen entstehen mit einer Zufahrt von der Annenstr. und einer Ausfahrt zur Christine-Charlotten-Str. Wir gehen für die Tiefgarage derzeit von einer freien (d. h. keiner mechanischen) Lüftung aus. Auch ist eine Unterführung bzw. Anbindung an das gegenüberliegende Bebauungsgebiet „Quartier Gesundheit“ optional einzuplanen.
Die zu errichtenden Gesamtflächen als BGF in qm ergeben sich anhand der Machbarkeitsstudie wie folgt:
— Tiefgarage (0,5.UG bis 2.UG): ca. 7 000 qm (ohne Außenflächen),
— Eingangshalle mit Bistro (EG) – Erweiterung und Ladenzeile: ca. 1 400 qm,
— Rettungswache (EG): ca. 1 400 qm (inkl. ca. 33 % Zufahrt),
— Reha-Schwimmbad (EG, 1.UG): ca. 350 qm,
— Reha-Einrichtung (2. und 3.OG): ca. 4 200 qm (in Variante mit Rettungswache),
— Erweiterung Zentral-OP (1.OG – Neubau+Bestand): ca. 750 qm,
— Stationsbereich Chirurgie (1.OG): ca. 2 000 qm,
— Stationsbereich Komfortstation (4.OG): ca. 1 900 qm,
— Gesamt: ca. 19 000 qm BGF.
Die Neu- und Umbaukosten (KG 200-500) werden nach aktueller Annahme rund 28 Mio. EUR netto (ca. 33,3 Mio. EUR inkl. USt.) betragen.
Auf die vorhandene Machbarkeitsstudie des Planungsbüros agn (Pläne, Schnitte, Ansichten. Siehe Vergabeunterlagen) wird hingewiesen. Die Darstellung der Variante ohne Rettungswache findet sich dort am Ende mit dem Hinweis „Variante Reha“.
Im Falle des Abrufs optional beauftragter Besonderer Leistungen in den LP 7-9 nach HOAI kann sich die Ausführungsdauer ggf. verlängern.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff. III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Betreffend Befähigung zur Berufsausübung und weiterer zulässiger Eignungsvoraussetzungen, die nicht Ziff. II.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung betreffen, werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeheft),
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeheft),
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV,
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder): hier der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Führungskräfte, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen,
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Die in Ziff. III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.
2. Jahresnettohonorarumsätze für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 7 und „Wertungsmatrix“ (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
Die in Ziff. III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
2. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 9 und „Wertungsmatrix“).
3. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte (Dipl.-Ing. oder gleichwertige Ausbildung – Bachelor-Abschluss ist gleichwertig – jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 10 und „Wertungsmatrix“).
4. „Referenzobjekte Bauleistungen“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung und Erklärungen“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzobjekt Enthalten:
a) den Aufgabenbereich: Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI bei Neubau mit Anschluss an Bestand mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen
— Anschluss eines Neubaus an ein Bestandsgebäude über mehrere (mind. 2) Stockwerke (in Teilbereichen der Fassade genügt),
— Tiefgarage als Großgarage mit mindestens 1 000 qm BGF (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 3 GaStplVO Nds).
b) die Leistungsphasen: mind. 2-6 zu §§ 49 ff. HOAI,
c) den Zeitraum der Leistungsdauer,
d) die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in der KG 300,
e) den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die nachzuweisende Tätigkeit bescheinigt,
f) den Ort des Bauvorhabens.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen
— die sich auf den o.g. Aufgabenbereich mit den genannten Anforderungen beziehen und
— bei denen die Baukosten der KG 300 mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen und
— die der Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet hat und bei denen die LP 6 bereits abgeschlossen ist oder spätestens bis 31.12.2020 begonnen wurde.
Wichtiger Hinweis zur Kombinierbarkeit von Projekten zu einer Referenz:
Sollten die zwingenden Bestandteile der zu erfüllenden Aufgabe
Neubau mit Anschluss an Bestand mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen
— Anschluss eines Neubaus an ein Bestandsgebäude über mehrere (mind. 2) Stockwerke (in Teilbereichen der Fassade genügt),
— Tiefgarage als Großgarage mit mindestens 1 000 qm BGF (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 3 GaStplVO Nds).
Nicht innerhalb desselben Bauvorhabens erbracht worden sein, können diese erforderlichen Erfahrungen auch aus mehreren Bauvorhaben kombiniert nachgewiesen werden. Als „1 Referenzobjekt“ wird also
— sowohl ein Bauvorhaben gezählt, das alle obigen „zwingenden Bestandteile“ erfüllt
— als auch mehrere Bauvorhaben, die gemeinsam die obigen „zwingenden Bestandteile“ erfüllen.
Die vorgegebenen Leistungszeiträume und Leistungsumfänge (mind. LP 2-6) gelten dann für jede einzelne dieser „Teilreferenzen“.
Weiterer wichtiger Hinweis: Wird die „Tiefgaragen-Referenz“ aus einem anderen Vorhaben nachgewiesen (kombiniert), muss dies nicht zwingend ein Neubau mit Bestandsanschluss oder ein Umbau gewesen sein, sondern wird die Anforderung auch durch einen isolierten Neubau mit entsprechender Tiefgarage erfüllt.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 11 und „Wertungsmatrix“).
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt (kann der Bewerber keine passende, ggf. kombinierte, Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss)
5. „Referenzobjekte Öffentlicher Auftraggeber“ in den Jahren 2018 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung und Erklärungen“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzobjekt
Enthalten:
a) den Aufgabenbereich: Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphase 6,
b) den Zeitraum der Leistungsdauer,
c) die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent),
d) den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die nachzuweisende Tätigkeit bescheinigt,
e) den Ort des Bauvorhabens.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen, sodass die Gewerke der KG 300 per europaweiter Ausschreibung vergeben wurden (mit Ausnahme des 20 %-Kontingents und anderer zulässiger Ausnahmen) und
— die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018, 2019 oder 2020 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 12 und „Wertungsmatrix“).
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt (kann der Bewerber keine passende, ggf. kombinierte, Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss)
Siehe Ziff. 4.-5. zu III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Teilnahmeheft (inkl. näheren Ausführungen zu Eignungskriterien und deren Wertung), die vorgesehenen Zuschlagskriterien sowie der aktuelle Planungsstand in Form der Machbarkeitsstudie (erstellt durch: agn med kd&c GmbH) bei.
2. Das ausgefüllte Teilnahmeheft mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeheft genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7) betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 6 ohne etwaige optionale Besondere Leistungen und hat keinen Anspruch auf Richtigkeit.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen im geforderter Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVRR6UP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.