Grundinstandsetzung Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht Referenznummer der Bekanntmachung: 214.02/0003-WehrGe-331
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-hannover.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht
Im Rahmen der Grundinstandsetzung (GI) des Wehres in Geesthacht beinhaltet die vorliegende Ausschreibung die Grundinstandsetzung der südlichen Uferwand und des Hauptzulaufes.
Wehr Geesthacht (Elbe-km 585,900)
Leistungsgegenstand ist die Grundinstandsetzung der Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht.
Folgende Leistungen sind im Detail zu erbringen:
— Technische Bearbeitung,
— Herstellen/Vorhalten/Rückbau bauzeitliche Wasserversorgung,
— Herstellen und Rückbau bauzeitlicher Sicherungsvorschüttungen,
— Rückbau vorhandene bauzeitliche Sicherungsvorschüttung,
— Herstellen von Arbeitsebenen,
— Erd- und Nassbaggerarbeiten,
— Herstellen von Uferspundwänden,
— Herstellen eines Hauptzulaufs,
— Ausrüstung Hauptzulauf,
— Herstellen einer Verbindungsleitung,
— Herstellen einer Dotierleitung,
— Widerherstellen der planmäßigen Gewässersohlgeometrie,
— Herstellen eines schwimmenden Stahlpontons zum Schutz des Einlaufs des Hauptzulaufs,
— Herstellen Elektroversorgung für Hauptzulauf und Eisbrecherliegeplatz,
— Herstellen eines Betriebs- und Steuerpegels,
— Herstellen des Übergangs zur Eisbrechermole,
— Herstellen der Betriebswege und -flächen, Einzäunung, Kabelleerrohrtrassen,
— Rückbau PAK belastete Bestandsspundwände,
— Rückbau vorhandener Ausrüstungsteile UW Süd, FAA,
— Rückbau alte Verbindungsleitung,
— Rückbau alter Zulauf FAA,
— Aufbruch Pflaster- und Asphaltoberflächen,
— Transport sämtlicher Böden zur Deponie des AG (ca. 19 500 t).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button „Ausschreibungsunterlagen einsehen“ ausfüllbar bereit gestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ s. Ziff. III.1.1)
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ s. Ziff. III.1.)
Nachweis von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: siehe Ziffer III.1.3)
a) Vorlage einer Referenz für die Herstellung von Spundwänden an Gewässern mit Bohlenlängen von mehr als 15 m,
b) Vorlage von 3 Referenzen für die Ausführung von Nassbaggerarbeiten,
c) Vorlage von 3 Referenzen für die Herstellung einer mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 14199 verankerten Unterwasserbetonsohle.
Die vergleichbaren Leistungen unter a) bis c) müssen nicht im Rahmen einer Baumaßnahme erbracht worden sein.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Anforderungsnachweis Ausführungsklasse EXC 2 gemäß DIN EN 1090-2,
— Eignungsnachweis zum Einbau von Beton der Überwachungsklasse 2 gemäß DIN EN 13670/DIN 1045-3,
— Qualifikationsnachweis für Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauteilen nach DIN 18800-7.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebots sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info/index.html abgerufen werden.
2. Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
3. Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
4. Mit dem Angebot ist die Urkalkulation als passwortgeschützte Datei (PDF) über die e-Vergabeplattform einzureichen. Das Passwort ist der Vergabestelle auf Verlangen gesondert mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.