Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg im mittleren und westlichen Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg im mittleren und westlichen Stadtgebiet
Unterhaltsreinigung in der Zeit 10.1.2022 bis 8.1.2027 in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u. a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten im mittleren bzw. westlichen Stadtgebiet mit insgesamt rund 100 000 m2 Reinigungsfläche, aufgeteilt in 4 Lose.
Mitte 1
Oldenburg
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nutzen wir die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI mit einem Schwankungsbereich von 3 %.
Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die Kriterien Werterhaltung und Pflege der Bodenbeläge, Qualitätssicherungsmaßnahmen (Objektleitung, Schulungsmaßnahmen, Umgang mit Mängeln, eingesetztes Personal und verwendete Materialien und Maschinen) und Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen herangezogen. Den Ausschlag bei einem Stichentscheid gibt der Preis.
Mitte 2
Oldenburg
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nutzen wir die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI mit einem Schwankungsbereich von 3 %.
Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die Kriterien Werterhaltung und Pflege der Bodenbeläge, Qualitätssicherungsmaßnahmen (Objektleitung, Schulungsmaßnahmen, Umgang mit Mängeln, eingesetztes Personal und verwendete Materialien und Maschinen) und Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen herangezogen. Den Ausschlag bei einem Stichentscheid gibt der Preis.
West 1
Oldenburg
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nutzen wir die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI mit einem Schwankungsbereich von 3 %.
Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die Kriterien Werterhaltung und Pflege der Bodenbeläge, Qualitätssicherungsmaßnahmen (Objektleitung, Schulungsmaßnahmen, Umgang mit Mängeln, eingesetztes Personal und verwendete Materialien und Maschinen) und Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen herangezogen. Den Ausschlag bei einem Stichentscheid gibt der Preis.
West 2
Oldenburg
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nutzen wir die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI mit einem Schwankungsbereich von 3 %.
Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die Kriterien Werterhaltung und Pflege der Bodenbeläge, Qualitätssicherungsmaßnahmen (Objektleitung, Schulungsmaßnahmen, Umgang mit Mängeln, eingesetztes Personal und verwendete Materialien und Maschinen) und Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen herangezogen. Den Ausschlag bei einem Stichentscheid gibt der Preis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150, 26121 Oldenburg
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist Allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.oldenburg.de