Gebäduemanagement Emden – Erweiterungen der Grundschulen Westerburg und Wybelsum Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRHLW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gebaeudemanagement.emden.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäduemanagement Emden – Erweiterungen der Grundschulen Westerburg und Wybelsum
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Grundschule Westerburg
Das Gebäudemanagement Emden plant die Erweiterung der Grundschulen Westerburg und Wybelsum. Die Architektenleitungen werden dabei in 2 Lose aufgeteilt. Eine Bewerbung und Angebotsabgabe ist auf nur ein Los oder beide Lose zulässig.
— Los 1: Grundschule Westerburg,
— Los 2: Grundschule Wybelsum.
Ausgangssituation (Los 1 – Grundschule Westerburg)
Die Grundschule Westerburg ist eine 3-zügige Grundschule die über 2 Schulgebäude verfügt, dem sog. Neubau aus dem siebziger Jahren und dem sog. Altbau (ca. 100 Jahre alt), einem Hausmeister-Haus und einer Turnhalle.
Der Altbau und die Turnhalle sind durch den Aeilt-Frese-Weg deutlich vom sogenannten Neubau getrennt, so dass sich kein durchgehendes und zusammenhängendes Schulgelände für alle Gebäude ergibt.
Die Schule liegt im Stadtteil Borssum und die Stadt Emden ist Schulträger.
Die rund 300 Schülerinnen und Schüler verteilen sich zurzeit auf 14 allgemeine Klassenräume, sowie Fachräume für Musik, Kunst/Werken und entsprechende Nebenräume. Außerdem gibt es eine kleine Bücherei, eine Pausenhalle, den Verwaltungsbereich mit einzelnen Büroräumen und dem Lehrerzimmer, einer Mensa mit Küche und Nebenräumen, sowie eine Turnhalle mit Duschen und Umkleiden.
Die Stadt Emden hat in Zusammenarbeit mit der Schulleitung den Raumbedarf geprüft und einen Mangel von Räumen mit einer Hauptnutzfläche von rund 1335 qm festgestellt, um nach modernen pädagogischen Standards zu beschulen und den Erfordernissen an einen Ganztagsbetrieb und der Inklusion gerecht zu werden.
Berücksichtigt wurden dabei die steigenden Schülerzahlen für eine 3,5-Zügigkeit.
Die Planung der Schulentwicklung wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und im Betriebsausschuss des Gebäudemanagementbetriebs am 21.8.2019 vorgestellt und beschlossen, dass verschiedene Schulen in Emden baulich erweitert werden.
Zu dem Gebäudebestand
Hausmeisterhaus und Turnhalle
Die beiden Gebäude sind 1974 entstanden. Die beiden Gebäude sind durch die jetzt geplante Erweiterung nicht betroffen.
Altbau
Der Altbau wurde vor 1936 erbaut und beinhaltet 8 kleine allgemeine Unterrichtsräume in den verschiedenen Geschossen, im Erdgeschoss ist noch eine kleine Lehrküche, sowie der Toilettenbereich für Schüler und Lehrkräfte untergebracht. Im Dachgeschoss sind noch zusätzliche kleine Räume für die Lehrkräfte und Lehrmittel. Der Altbau ist nicht barrierefrei zugänglich und soll nach Abschluss dieser Baumaßnahme aufgegeben werden.
Neubau
Der sogenannte Neubau wurde 1974 erbaut. In den letzten 10 Jahren wurde eine Mensa eingebaut, eine Aufzugsanlage und es erfolgte eine Brandschutzertüchtigung (mit Schaffung zweiter Flucht- und Rettungswege und RWAs.)
Planung
Zielsetzung der Planung ist es den ermittelten Raumbedarf zu erfüllen.
Die größtmögliche Barrierefreiheit im Innenbereich und den dazugehörigen Außenflächen ist die Voraussetzung für eine uneingeschränkte und selbständige Teilhabe aller Menschen am schulischen, beruflichen und öffentlichen Leben. Die Umsetzung der Inklusion nach DIN 18040 soll bei der Planung der Erweiterung berücksichtigt werden. Aus Kostengründen kann der Umfang der Umsetzung in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG reduziert werden. Denkbare wäre die Schulerweiterung an den sog. Neubau anzubinden, um den dort bestehenden Aufzug auch für die Erweiterung nutzen zu können.
Grundsätzlich ist die mehrfache Nutzung von Räumen vorzusehen. In den Fachräumen können nachmittags Arbeitsgemeinschaften stattfinden und die Gruppen- oder Differenzierungsräume könnten für kleinere Ganztagsangebote am Nachmittag mitgenutzt werden oder die Lehrküche für Backkurse um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Es sollen regelmäßige Planungsgespräche beim AG stattfinden, mit Vertretern der Stadt Emden und teilweise auch der Grundschule. In diesen Gesprächen soll der jeweilige Planungsstand der Leistungsphasen kurz vorgestellt, besprochen und abgestimmt werden oder auch Ausführungsqualitäten festgelegt werden.
Sollte die Corona-Situation diese gemeinsamen Gespräche nicht zulassen, erfolgen diese Abstimmungen und Klärungen per ständigen Mailaustausch und/oder regelmäßigen Videokonferenzen.
Finanzrahmen und Fördermittel
Im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagementbetriebes Emden stehen aktuell rund [Betrag gelöscht] EUR für die Planung zur Verfügung.
Insgesamt sind bislang [Betrag gelöscht] EUR für die Baumaßnahme (Planung und Bauleistungen, ohne Ausstattung) beschlossen vorgesehen.
In den Ausschüssen der Stadt Emden muss die abgestimmte Entwurfsplanung vorgestellt und ein zusätzlich erforderlicher Mittelbedarf beschlossen werden.
Die Stadt Emden hofft und strebt an Fördermittel für die Grundschule Westerburg beantragen zu können. Ein konkretes Förderprogramm ist zurzeit aber nicht bekannt.
Zeitplan für die Planung und Realisierung
Neben der Aufgabe, ein Planungskonzept für die Umsetzung des Raumbedarfs und der baulichen Erweiterung der Grundschule Westerburg zu entwickeln, soll ein realistischer Terminplan erarbeitet werden, der sowohl den erforderlichen Zeitbedarf für die Abstimmung der Planung mit der Stadt, der Schule und den politischen Gremien enthält, als auch die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren berücksichtigt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche*r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche*r = 25 %,
— Bewerber (Büro) = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektverantwortlichen, der*des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Grundschule Wybelsum
Das Gebäudemanagement Emden plant die Erweiterung der Grundschulen Westerburg und Wybelsum. Die Architektenleitungen werden dabei in 2 Lose aufgeteilt. Eine Bewerbung und Angebotsabgabe ist auf nur ein Los oder beide Lose zulässig.
— Los 1: Grundschule Westerburg,
— Los 2: Grundschule Wybelsum.
Ausgangssituation (Los 2 – Grundschule Wybelsum)
Die Grund- und Oberschule befindet sich im Ortsteil Wybelsum und besteht aus einem Gebäudekomplex der Schule und einer Turnhalle. Das erste Schulgebäude ist 1963 erbaut worden und danach noch mehrmals erweitert worden.
Der Grundschulzweig ist nach dem Prinzip der Verlässlichen Grundschule organisiert und gewährleistet Unterricht und Betreuung in einem festen Zeitrahmen von 5 Stunden.
Die Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. An beiden Schulformen wird den SchülerInnen an 3 Wochentagen ein Ganztagsangebot mit Mensa-Essen angeboten. Insgesamt besuchen rund 420 SchülerInnen aus Emden und den benachbarten Gemeinden die Schule.
Die Stadt Emden hat auch bei der Grund- und Oberschule den Raumbedarf geprüft und einen Mangel von Räumen mit einer Hauptnutzfläche von rund 790 qm ermittelt. Die entsprechende schulische Erweiterung wurde auch am 21.8.2019 vorgestellt und beschlossen.
Planung
Zielsetzung der Planung ist es den ermittelten Raumbedarf der Schule Wybelsum zu erfüllen.
Zum Gebäudekomplex gehört ein dreigeschossiges Schulgebäude aus den Jahren 1971 und 1976 (Aufstockung oberstes Geschoss), dass zur Erfüllung des ermittelten Raumbedarfs, südlich um einen 3-geschossigen Anbau erweitert werden soll.
Auch bei diesem Bauvorhaben soll die Inklusion nach DIN 18040 bei der Planung der Erweiterung berücksichtigt werden. Aus Kostengründen kann der Umfang der Umsetzung in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG reduziert werden. Die Erweiterung soll einen Aufzug erhalten, um die Barrierefreiheit für den neuen Anbau, aber auch des Bestandsgebäudes, sicherzustellen.
Grundsätzlich ist auch bei der GOBS Wybelsum die mehrfache Nutzung von Räumen vorzusehen. In den Fachräumen können nachmittags Arbeitsgemeinschaften stattfinden und die Gruppen- oder Differenzierungsräume könnten für kleinere Ganztagsangebote am Nachmittag mitgenutzt werden.
Besondere Leistungen werden sein, die Bestandsaufnahme des 3-geschossigen Gebäudes und die Erstellung eines Planungskonzeptes für die Fassaden- und Dachsanierung des 3-geschossigen Bestandsgebäudes, einschl. einer groben Kostenschätzung.
Es sollen regelmäßige Planungsgespräche beim AG stattfinden, mit Vertretern der Stadt Emden und teilweise auch der Schulleitung. In diesen Gesprächen soll der jeweilige Planungsstand der Leistungsphasen kurz vorgestellt, besprochen und abgestimmt werden oder auch Ausführungsqualitäten festgelegt werden.
Sollte die Corona-Situation diese gemeinsamen Gespräche nicht zulassen, erfolgen diese Abstimmungen und Klärungen per ständigen Mailaustausch und/oder regelmäßigen Videokonferenzen.
Finanzrahmen und Fördermittel
Für die Erweiterung wurden bislang Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (für Planung und Bauleistungen, ohne Ausstattung) beschlossen.
Zur Verfügung stehen für die Planung in diesem Jahr [Betrag gelöscht] EUR.
In den Ausschüssen der Stadt Emden muss die Entwurfsplanung im nächsten Jahr (mit der Kostenberechnung und auch der Kostenermittlung für die Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes) vorgestellt werden.
Ein zusätzlicher Mittelbedarf für die Erweiterung und auch Mittel für die Sanierung müssen dort beschlossen werden.
Es sollte nicht damit gerechnet werden, dass die Sanierungsarbeiten am Bestandsgebäude beschlossen und dann zeitgleich mit dem Erweiterungsbau ausgeschrieben und ausgeführt werden würden.
Die Stadt Emden hofft auch für die Grund- und Oberschule Wybelsum Fördermittel beantragen zu können. Ein konkretes Förderprogramm für die nächsten Jahre ist zurzeit aber nicht bekannt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche*r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche*r = 25 %,
— Bewerber (Büro) = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektverantwortlichen, der*des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bewerber oder im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat deren bevollmächtigte*r Vertreter*in mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären
— dass ihm*ihr bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben kann,
— dass er*sie sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass er*sie bestätigt, dass er*sie die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden..
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen bzw. Inhaber*innen,
b) Architekten*innen bzw. Ingenieure*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2. Benennung der*des Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der*des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektverantwortlichen und der*des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII. der Vergabeunterlagen).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII. der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI für Bauvorhaben, die abgeschlossen sind d.h. die Bauleistungen müssen abgenommen sein und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den geplanten Nutzungen,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen).
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRHLW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]