DUU Strom und Gas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5371 / 170076-8
Fax: +49 5371 / 170076-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Abschnitt II: Gegenstand
DUU Strom und Gas
Vollstrom- und Erdgaslieferung an die Dienstleistungsgesellschaft des Universitätsklinikums Ulm. Lieferung von ca. 30 Mio. kWh Strom und 4,3 Mio. kWh Erdgas. Preisbildung in Teilmengen; an die jeweilige Börse gekoppelt. Besonderheiten: ohne EEG und Stromsteuer; Stellung einer Vertragserfüllungbürgschaft.
Lieferung von elektrischer Energie an die DUU
Ulm
Einkauf von ca. 30 Mio. kWh je Jahr in mehreren Tranchen.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Jahresauftragssumme ist zu leisten.
Lieferungvon Erdgas an die DUU
Ulm
Lieferung von ca. 4,3 Mio. kWh Erdgas an die DUU. Preisbildung über Börsenindizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.envitra-energie.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Ausschreibenden nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind ,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung durch den Ausschreibenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.