Schulzentrum Seelze — Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS - Bertolt-Brecht-Gesamtschule) - Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5.1/IGS/02/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Seelze — Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS - Bertolt-Brecht-Gesamtschule) - Objektplanungsleistungen
Objektplanungsleistungen Gebäude und Objektplanungsleistungen Innenräume, Objektplanungsleistungen Freianlagen sowie Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke in Freianlagen gemäß §§ 34 Abs. 1 und 2, 39, 43 HOAI 2021, ferner u. a. Besondere Leistungen der SiGeKo sowie Leistungen in Form einer Bauoberleitung zur umfassenden Koordination aller Beteiligten und zur Qualitätssicherung in allen Leistungsphasen für den Umbau und die Erweiterung des Schulzentrums Seelze zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS - Bertolt-Brecht-Gesamtschule).
30926 Seelze
Zu den Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI werden die Leistungsphasen 1 - 9 gehören, zur Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke in Freianlagen (beschränkt auf Wasser- und Abwasserversorgung) gemäß §§ 39, 43 HOAI ebenfalls die Leistungsphasen 1 - 9. Die inhaltlichen, projektspezifischen Vorgaben aus der vorliegenden Bedarfsplanung nach DIN 18205 sind planerisch und baulich in Abstimmung mit der Stadt Seelze zu berücksichtigen.
Die hier mit ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen für Innenräume nach § 34 Abs. 2 HOAI für die Ausstattung(Kostengruppe 600) waren beim Honorarangebot für die Grundleistungen am Gebäude mit zu berücksichtigen.
Zu den Zusätzlichen Leistungen, die ebenfalls Beschaffungsgegenstand waren, gehörten u. a. Leistungen der SiGeKo und Besondere Leistungen in Form einer Bauoberleitung zur umfassenden Koordination aller Beteiligten und zur Qualitätssicherung in allen Leistungsphasen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung wurden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Optionen werden zugelassen.
Die Fachplanungsleistungen und weiteren Besondere Leistungen wurden zu dieser Bekanntmachung gesondert ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen IGS — Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es fand eine elektronische Vergabe statt. Teilnahmeanträge und Angebote wurden in Textform entgegengenommen.
Die Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle, insbesondere Fragen zum Teilnahmewettbewerb und nach Auswahl der Bieter zu Angeboten und deren Beantwortung, erfolgten ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Zentrale Vergabestelle wickelte das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURHB6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.