LK Emsland – Lieferung und Verteilung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV 02-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awb-emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Emsland – Lieferung und Verteilung von Abfallbehältern
Die Systeme, die für die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) zuständig sind, stellen das Sacksystem im Landkreis Emsland zum 1.1.2022 auf eine Behältersammlung um. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland möchte sich als Unterauftragnehmer für alle Bieter bei der Ausschreibung der Systeme für die Leistung der Behältergestellung inkl. Auslieferung beteiligen. Daher schreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Lieferung und die Verteilung von gechippten Abfallbehältern aus.
Es wird zugelassen, dass Bieter für den Fall eines Zuschlags auf mehrere Lose Rabatte einräumen. Sofern Rabatte angeboten werden, müssen alle rabattierten Lose der betreffenden Kombination jeweils das wirtschaftlichste in ihrer Losgruppe sein, um bezuschlagt zu werden.
240-l-Behälter
Landkreis Emsland
Lieferung von rund 134 000 gechippten Behältern für LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen der Größe 240 l.
Nachlieferungen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 sind ebenfalls Teil der Leistung.
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern der Abfallwirtschaftsbetrieb als Unterauftragnehmer bei der Ausschreibung der Systeme zum Zuge kommt. Andernfalls entfällt die Beschaffungsabsicht und die Ausschreibung wird für alle Lose aufgehoben. Ein Schadenersatz für die Bieter wird hiermit ausgeschlossen.
1 100-l-Behälter
Landkreis Emsland
Lieferung von rund 4 400 gechippten Behältern für LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen der Größe 1 100 l.
Nachlieferungen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 sind ebenfalls Teil der Leistung.
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern der Abfallwirtschaftsbetrieb als Unterauftragnehmer bei der Ausschreibung der Systeme zum Zuge kommt. Andernfalls entfällt die Beschaffungsabsicht und die Ausschreibung wird für alle Lose aufgehoben. Ein Schadenersatz für die Bieter wird hiermit ausgeschlossen.
Verteilung der Behälter
Landkreis Emsland
Auslieferung von rund 134 000 2-Rad-Behältern (240 l) und rund 4.400 4-Rad-Behältern (1 100 l) beim Benutzer und „Verheiraten“.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb nutzt die Behälterverwaltungssoftware der Fa. Axians Athos GmbH. Der Auftragnehmer hat diese Schnittstelle für den Datenaustausch zu nutzen.
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern der Abfallwirtschaftsbetrieb als Unterauftragnehmer bei der Ausschreibung der Systeme zum Zuge kommt. Andernfalls entfällt die Beschaffungsabsicht und die Ausschreibung wird für alle Lose aufgehoben. Ein Schadenersatz für die Bieter wird hiermit ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1) Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2) Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Da es sich bei Los 3 um einen Dienstleistungsauftrag handelt, haben Bieter und etwaige Unterauftragnehmer für dieses Los die Erklärung zu § 4 Abs.1 NTVergG zu machen Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2018, 2019, 2020 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2018-2020:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, jeweils separat für jedes Los anzugeben. Sämtliche Umsätze im Bereich Lieferung von Abfallbehältern (Los 1 und 2) bzw. Auslieferung/Verteilung von Behältern (Los 3).
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Herstellung der Behälter sowie die Verteilung ganz oder teilweise übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter den entsprechenden Nachweis oder die entsprechende Referenz für einen bestimmten Bereich nicht aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung:
Nachweis eines vom Auftraggeber anerkannten Prüfsiegels: Entweder Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter (GGAWB) oder Nachweis des GS-Zeichens für die vertragsgegenständlichen 2-Rad-Behältergrößen bezogen auf die unter Kap. 5.8, LU 1 der Vergabeunterlagen angegebenen Werkzeuge. Als Anlage dem Angebot beigefügt.
BL 2 Referenzen Los 1 und 2: Herstellung/Lieferung von Abfallbehältern (je nach Los mindestens eine Referenz für 2-Rad-Behälter und/oder eine Referenz für 4-Rad-Behälter) mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— der Behältertypen,
— des Lieferjahrs,
— der Stückzahl,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
BL 3 Referenzen Los 3: Auslieferung/Verteilung von Behältern mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— der Tätigkeit,
— des Zeitraums,
— des Umfangs der Tätigkeit,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Abfallwirtschaftsbetrieb muss sich seinerseits wiederum an der Ausschreibung der Systeme als Unterauftragnehmer beteiligen, weshalb die Ergebnisse dieser Ausschreibung für seine Kalkulation schnellstmöglich vorliegen müssen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags: Die angegebene Laufzeit umfasst bei Los 1 und 2 auch den Zeitraum der Behälternachlieferungen.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR6GL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.