Neubeschaffung und Austausch von Großsterilisatoren im Substeri ZSVA Referenznummer der Bekanntmachung: L21_002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]31
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung und Austausch von Großsterilisatoren im Substeri ZSVA
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser Ausschreibung bei.
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser Aus-schreibung bei.
Die größtmögliche Eintransportöffnung auf dem gesamten Eintransportweg beträgt im lichten Maßen: Höhe = 2 000 mm und Breite = 1 050 mm.
Anforderung
Die vorhandenen Anschlüsse für
— Kaltwasser,
— VE-Wasser,
— Druckluft,
— Netzwerk,
— Bodenablauf,
Sind gemäß der der Ausschreibung beigefügten Werkplanung der Bestandsgeräte in Ausführung, Dimensionierung und Lage für die gebotenen Gerätschaften geeignet und ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubeschaffung und Austausch von Großsterilisatoren im Substeri ZSVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).