Rahmenvereinbarung Extreme Network Referenznummer der Bekanntmachung: 20/429
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Extreme Network
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten/-systemen des Herstellers Extreme Networks sowie damit verbundene Dienstleistungen.
30169 Hannover
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten/-systemen des Herstellers Extreme Networks sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Dazu kann zählen:
— Erstellung von unentgeltlichen Angeboten nach technischen Vorgaben des Auftraggebers. Ein An-gebot erfolgt in Excel Tabellenkalkulation gemäß Anlage Angebotsvorlage.xlsx,
— Verkauf von Hardware,
— Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung,
— Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems,
— Projektkoordination,
— Schulung,
— Systemservice,
— Temporäre Rufbereitschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bell Computer-Netzwerke GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYX8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.