Neubau einer Pflegeeinrichtung – Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000265
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeeinrichtung – Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17 000 m2. Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Osterholz-Scharmbeck
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17 000 m2. Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Vergleichbare Referenzen für die Planung von Neubauten von Pflegeeinrichtungen (siehe Ziffer 8 der Informationsunterlage zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug,
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 7.5.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zum Umsatz, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstiger Schäden von [Betrag gelöscht] EUR. Bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
— Eigenerklärung über die Zahl der in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Architekten/Bauleiter bzw. Baumanager (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die Anzahl der beschäftigten Architekten/Bauleiter darf in 2020 nicht weniger als 3 betragen haben. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung,
— Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei der Referenz muss es sich um Planungsleistungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.5.2021 abgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
— die Anzahl der beschäftigten Architekten/Bauleiter darf in 2020 nicht weniger als 3 betragen haben,
— mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei der Referenz muss es sich um Planungsleistungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.5.2021 abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.