Übernahme und Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: n. v.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier
Entsorgungsdienstleistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem des Auftraggebers (blaube Tonne und Vereinssystem).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Übernahme von Altpapier am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe des Auftraggebers, Transport und Verwertung des Altpapiers in Papierfabriken sowie Gestellung von Containern für die Vereinssammlung und deren Zwischentransport, über eine Laufzeit von 3 Jahren nebst Möglichkeiten der Verlängerung um bis zu 2 weiteren Jahren.
Ggf. bis zum 2 Verlängerungen um je 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen,
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend),
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB). Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen,
— Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt. Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen,
— Mindestentgelterklärung gemäß § 4 NTVergG. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Erfassung und / oder Verwertung von Altpapier),
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
— Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Prüfung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich auf mindestens eine relevante Tätigkeit (Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten) und auf min-destens eine der relevanten Abfallschlüsselnummern AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 zu erstrecken,
— Vorlage von Referenzen für vergleichbare Verwertungstätigkeiten für Altpapier im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern,
— Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen der Erfassung und Verwertung von Altpapier im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Anlagen, Personal, Fahrzeuge, Behälter, Container für die Vereinssammlung etc.),
— Leistungskonzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Logistik- und Verwertungskonzept). Das Leistungskonzept, das der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient, hat in aussagekräftiger, nachvollziehbarer Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung (insbesondere Containergestellung, Übernahme und Transport, ggf. Vorbehandlung / Sortierung, stoffliche Verwertung sowie Reststoffbeseitigung) darzustellen,
— Angabe der für die stoffliche Verwertung des Altpapiers vorgesehenen Papierfabrik(en) nebst vollständiger Angabe des Betreibers der Anlage (erfolgt auf dem Angebotsvordruck). Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung weitere Nachweise und Erklärungen zur Zulassung und Verfügbarkeit der Anlage (Genehmigungsnachweis, Verpflichtungserklärung des Betreibers) zu verlangen. Die Bieter haben sich darauf einzustellen, die geforderten Nachweise bzw. Erklärungen auf Anforderung des Auftraggebers kurzfristig beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit ihrem Angebot haben Bieter, auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) die oben in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache, hilfsweise im amtssprachigen Original mit deutscher Übersetzung eines anerkannten vereidigten Übersetzers einzureichen. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst / enthält. Die beizubringenden Nachweise haben den jeweils aktuellen Stand auszuweisen und dürfen bei Angebotsschluss nicht älter als 6 Monate sein. Kopien sind ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Originale zu verlangen.
Wegen der Einzelheiten und etwaiger Erleichterungen für Bietergemeinschaften sowie in Bezug auf die vorgesehenen Unterauftragnehmer siehe die Angaben in den Vergabeunterlagen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 1 VgV) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachreichung.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen der Angebotsprüfung weitere und / oder ergänzende Erklärungen und / oder Nachweise zu fordern, soweit er dies im Rahmen der Eignungs- und Angebotsprüfung für erforderlich hält. Hierauf haben sich die Bieter bereits mit Angebotsabgabe einzustellen, so dass sie in der Lage sein müssen, die entsprechenden Erklärungen und Nachweise ggf. unverzüglich vorzulegen.
Die Zuschlagsfrist endet am 31.10.2021. Die Bieter sind mindestens bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihre Angebote gebunden. Für den Fall eines Rechtsmittelverfahrens (Rügeverfahren, Nachprüfungsverfahren) sind der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter und die weiteren Bieter, die als Beigeladene an dem Verfahren beteiligt werden, auch über den 31.10.2021 hinaus und bis zum Abschluss des Verfahrens zzgl. weiterer 14 Tage, an ihre Angebote gebunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.