Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: L20_022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]31
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Privatliquidation
Die UMG beabsichtigt die Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen an ein externes Abrechnungsunternehmen zu vergeben.
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Die UMG beabsichtigt die Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen an ein externes Abrechnungsunternehmen zu vergeben. Es sollen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich für Ärzte mit Klinikumsliquidation abgerechnet werden, wobei sich das Universitätsklinikum Göttingen die Entscheidung vorbehält, bei welchen Ärzten die Leistungen zur Abrechnung kommen.
Zurzeit sind 41 Ärzte verschiedener Fachgebiete zur Abrechnung durch einen externen Dienstleister vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen oder auf Wunsch der UMG kann die Anzahl der Ärzte während der Vertragslaufzeit steigen oder ggf. können Fachgebiete entfallen.
Das Abrechnungsunternehmen muss der Universitätsmedizin Göttingen ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse der Universitätsmedizin Göttingen beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung, Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Privatliquidation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wadern
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).