Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 18-217963-001

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bundeswehr.org

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 18-217963-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Lesserstr. 180

22049 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2018
Ende: 30/06/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 9/2A5B/W2941
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
15/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Werte unter V 2.4 und VII 1.6 und VII 2.3 werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nur mit 1 Euro benannt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: s.o.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

a) gegen § 134 verstoßen hat oder

b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: s.o.
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Lesserstr. 180

22049 Hamburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Laufzeitverlängerung bis zum 30.6.2022 mit Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum 30.6.2023.

Die Verlängerungsoption steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt andauernder COVID-19-Pandemielage.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Aufgrund andauernder weltweiter COVID-19-Pandemielage kann kein Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe des Auftrags durchgeführt werden, da wegen der COVID-19-bedingten strengen Hygieneauflagen keine Ortsbesichtigung im Krankenhaus möglich ist. Aufgrund des komplexen Umfangs der zu erbringenden Leistung ist jedoch eine Ortsbesichtigung durch die möglichen Bieter vor Angebotsabgabe unbedingt erforderlich. Die Ortsbesichtigung hat den Zweck, die Ausschreibungsunterlagen zu ergänzen und präziser zu gestalten. Nur so werden geeignete Bieter in die Lage versetzt, ordnungsgemäß kalkulierte und vorhandenen Risiken Rechnung tragende Angebote abzugeben. Um die Verpflegung für das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, welche als Leistung im Rahmen der unerlässlichen Daseinsvorsorge zu bewerten ist, sicherzustellen, ist die Laufzeitverlängerung mit Verlängerungsoption daher alternativlos.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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