Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 18-217963-001
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bundeswehr.org
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Lesserstr. 180
22049 Hamburg
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Werte unter V 2.4 und VII 1.6 und VII 2.3 werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nur mit 1 Euro benannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: s.o.
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Ort: s.o.
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Lesserstr. 180
22049 Hamburg
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Laufzeitverlängerung bis zum 30.6.2022 mit Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum 30.6.2023.
Die Verlängerungsoption steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt andauernder COVID-19-Pandemielage.
Aufgrund andauernder weltweiter COVID-19-Pandemielage kann kein Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe des Auftrags durchgeführt werden, da wegen der COVID-19-bedingten strengen Hygieneauflagen keine Ortsbesichtigung im Krankenhaus möglich ist. Aufgrund des komplexen Umfangs der zu erbringenden Leistung ist jedoch eine Ortsbesichtigung durch die möglichen Bieter vor Angebotsabgabe unbedingt erforderlich. Die Ortsbesichtigung hat den Zweck, die Ausschreibungsunterlagen zu ergänzen und präziser zu gestalten. Nur so werden geeignete Bieter in die Lage versetzt, ordnungsgemäß kalkulierte und vorhandenen Risiken Rechnung tragende Angebote abzugeben. Um die Verpflegung für das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, welche als Leistung im Rahmen der unerlässlichen Daseinsvorsorge zu bewerten ist, sicherzustellen, ist die Laufzeitverlängerung mit Verlängerungsoption daher alternativlos.