Erkundungsbohrprogramm Feld 5/2

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E93818781
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erkundungsbohrprogramm Feld 5/2

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45255500 Bohrungs- und Explorationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundegesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im ehemaligen Erzbergwerk Konrad in Salzgitter ein Endlager für feste und verfestigte radioaktive Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Lage der hierfür benötigten Einlagerungshorizonte muss, im Vorfeld zur bergmännischen Auffahrung, durch Bohrungen erkundet werden. Für die Erkundung des Einlagerungshorizontes des Feldes 5.2 werden 14 Bohrungen mit insgesamt ca. 1 400 Bohrmetern benötigt. Die Bohrungen werden aus 5 verschiedenen Bohrorten mit einer Neigung zwischen 3 Gon und 61 Gon gestoßen unter Verwendung eines Seilkernverfahrens mit Doppelkernrohr und Luftspülung nach DIN EN ISO 22475-1 mit orientiertem Kerngewinn.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45122000 Aufschlussbohrungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Schachtanlage Konrad

Bleckenstedter Straße 50

38239 Salzgitter

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundegesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im ehemaligen Erzbergwerk Konrad in Salzgitter ein Endlager für feste und verfestigte radioaktive Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Lage der hierfür benötigten Einlagerungshorizonte muss, im Vorfeld zur bergmännischen Auffahrung, durch Bohrungen erkundet werden. Für die Erkundung des Einlagerungshorizontes des Feldes 5.2 werden 14 Bohrungen mit insgesamt ca. 1 400 Bohrmetern benötigt. Die Bohrungen werden aus 5 verschiedenen Bohrorten mit einer Neigung zwischen 3 Gon und 61 Gon gestoßen unter Verwendung eines Seilkernverfahrens mit Doppelkernrohr und Luftspülung nach DIN EN ISO 22475-1 mit orientiertem Kerngewinn.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 31/08/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),

— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,

— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,

— Darstellung der Unternehmensstruktur,

— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).

Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.

Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.

Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,

— Nachweis oder Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfter,

— Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung,

— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation — alternativ kann auch der Nachweis einer Präqualifizierung eingereicht werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben über die technische Ausstattung (Geräteliste),

— Nachweis der Qualifikation von Personal als Fachkraft gem. DIN ISO 22475-1 „geotechnische Erkundung und Untersuchung“,

— Referenzen über 5 vergleichbare Projekte/Objekte in den letzten 5 Jahren,

— Angaben zum Qualitätsmanagementsystem (Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagementsystem“).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/07/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/07/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2021

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